Arbeitsplatzevaluierung Anfrage

Der Gesetzgeber schreibt gemäß § 4 Arbeitnehmerschutzgesetz die Durchführung einer Arbeitsplatzevaluierung vor. Dies mit dem Ziel ein Arbeitssicherheitsmanagementsystem zu implementieren bzw. das bestehende zu verbessern und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Arbeits- und Gesundheitsschutz aufrechtzuerhalten.

Unsere Arbeitsschutzexperten unterstützen Sie bei folgenden Projektschritten:

  • Istaufnahme/Lückenanalyse
  • Strukturierung der Arbeitsplätze bzw. Arbeitsbereiche
  • Festlegung einer sinnvollen Dokumentationsstruktur
  • Projektplanung
  • Durchführung der Evaluierungstätigkeit (Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung)
  • Messungen am Arbeitsplatz, wie Schadstoffkonzentrations-, Klima-, Beleuchtungs-, Schwingungs-, Vibrations- und Lärmmessungen
    Erstellung von Betriebsanweisungen, Unterweisungsunterlagen, Freigabescheinen,…
  • Maßnahmenfestlegung
  • Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente

Bei Bedarf stellen wir Softwarewerkzeuge zur Unterstützung des Arbeitsschutzmanagementsystems wie zum Beispiel der Verwaltung von Arbeitsstoffen, Evaluierungsdaten, Betriebsanweisungen, usw. zur Verfügung.

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