SEVESO Anlagen Anfrage

Aufgrund der Bestimmungen der Industrieunfallverordnung (IUV), BGBI. Nr. 354/2002 idgF besteht für sogenannte „Seveso Anlagen“ die Notwendigkeit ein Sicherheitskonzept, oder einen Sicherheitsbericht zu erstellen. Für Schwelle II Betriebe ist zusätzlich ein Sicherheitsmanagementsystem zu implementieren.

Unsere Sicherheitsexperten unterstützen Sie bei folgenden Projektschritten:

  • Klärung der Anwendbarkeit der Industrieunfallverordnung und ob ein Schwelle I oder Schwelle II Betrieb vorliegt.
  • Die Durchführung der Gefahrenquellenermittlung setzt Detailkenntnisse hinsichtlich der Betriebsweise der betrachteten Anlagenteile sowie der betrieblichen Abläufe voraus. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe eines erprobten Checklistenverfahrens.
  • Ausbreitungsbetrachtungen und Störfallszenarien: Basierend auf den Ergebnissen der Gefahrenquellenermittlung werden die Auswirkungen von vernünftigerweise nicht auszuschließenden schweren Unfällen abgeschätzt.
  • Abstimmung der Szenarien mit Behördenvertretern
  • Beratung Interner Notfallplan und Information der Öffentlichkeit
  • In einem Sicherheitsbericht werden sämtliche Ergebnisse und Maßnahmen dokumentiert.

Bei Änderungen der betrieblichen Gegebenheiten (zB Anlagen, Stoffe) steht ConPlusUltra für die Anpassung der Arbeiten im Sinne einer ständigen Begleitung zur Verfügung.

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