Anlagenprüfung § 134 WRG Anfrage

Aus diversen Rechtsvorschriften – wie zB. § 82b Gewerbeordnung, § 134 Wasserrechtsgesetz, § 19a Eisenbahngesetz und § 140 Gaswirtschaftsgesetz – ergibt sich die Verpflichtung von Unternehmen, ihre Anlagen periodisch – in der Regel alle 5 Jahre – auf Bescheid- und Gesetzeskonformität zu überprüfen. Über diese Prüfungen muss den zuständigen Behörden gegenüber Meldung in Form einer Prüfbescheinigung  erstattet werden. Diese Prüfungen – auch die Anlagenprüfung § 134 WRG – müssen überdies  in Ergänzung zum internen Prüfsystem, das Bestandteil jedes Compliance Management Systems ist, durchgeführt werden.

Im Rahmen der Compliance Prüfung durch die Spezialisten von ConPlusUltra erfolgt eine Sammlung und Sichtung aller relevanten Bescheide des Kundenunternehmens. Damit eine vollständige Prüfung gewährleistet werden kann, wird dabei Einsicht in sämtliche Bescheid- und Verhandlungsschriften  sowie in verklausulierte Einreichunterlagen und den dazugehörigen Behördenschriftverkehr genommen.

Ergibt sich bei der Überprüfung die Notwendigkeit, dass Bescheide mit der Behörde abgeglichen werden müssen, so wird auch dies von ConPlusUltra organisiert und durchgeführt.

Imzuge des Ablaufs prüfen die ConPlusUltra Prüfexperten gemeinsam mit dem Auftraggeber vor Ort:

  • Den Genehmigungszustand sämtlicher Betriebsanlagenteile
  • Die Einhaltung aller Bescheidauflagen
  • Die für die Anlage geltenden rechtlichen Pflichten, die sich aus Gesetzen und Verordnungen ergeben

Abschließend werden die Prüfergebnisse in einer übersichtlichen, leicht lesbaren Prüfbescheinigung zusammengefasst, dem Management präsentiert und die weitere Vorgangsweise besprochen.

Bei Bedarf können die Daten, die imzuge der Prüfung erhoben wurden, auch in ein Softwaretool übertragen werden und als Grundlage für den Betrieb eines softwareunterstützten Compliance Management Systems dienen.

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