EU-Datenschutz-Grundverordnung 2018 (DSGVO)

Damit Unternehmen Ihre Compliance im Datenschutzrecht sicherstellen können, bieten wir (neben Schulungen in der ConPlusUltra Akademie) gemeinsam mit der Kanzlei Urbanek & Rudolph Rechtsanwälte OG spezifische Dienstleistungen rund um die EU-Datenschutz-Grundverordnung und den österreichischen Datenschutz.

Diese umfassen:

Datenschutzaudit

Dabei wird der Ist-Zustand im Unternehmen erhoben und auditiert. Ziel ist, die erforderlichen Dokumentationen zum Nachweis der Compliance zu erheben und diese auf rechtliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Sollten sie nicht entsprechen, wird das aufgezeigt, Maßnahmen besprochen und festgelegt.

Prozessdefinition und Organisationsaufbau

In weiterer Folge werden die Prozesse definiert, damit auch zukünftig die Anforderungen des Datenschutzes sichergestellt sind. Umfasst sind auch die Aufbauorganisation und die Ablauforganisation. Insgesamt orientieren sich diese Leistungen an geltenden Managementnormen (zB ISO 19600 – Compliance Management Systeme).

Gemeinsam mit dem Kunden werden Prozessbeschreibungen für Zuständigkeiten, Abläufe und Dokumentationsanforderungen festgelegt und dokumentiert. Dabei wird auch darauf geachtet, dass Abläufe für das Unternehmen praktikabel und effektiv sind und den laufenden Betrieb nicht unnötig belasten. Unsere Kunden erhalten eine leicht verständliche Aufstellung der für sie relevanten Rechtsquellen, in der die abgeleiteten Pflichten verzeichnet sind. Dieses Rechtsregister kann bei Bedarf auch in bestehende Rechtsdatenbanken integriert werden.

Systematische Rechtsinformation

Änderungen und neue EU- und nationale Rechtsquellen werden laufend für unsere Kunden identifiziert und evaluiert. Die Kunden erhalten in Zwei-Monatsabständen eine Kurzbeschreibung der Änderungen per e-mail. So entgeht keine relevante Rechtsänderung. Auch die Aktualisierung der Dokumentation des Rechtsregisters erfolgt regelmäßig. ConPlusUltra und die Kanzlei Urbanek & Rudolph Rechtsanwälte OG stehen natürlich für Beratungsleistungen zur Verfügung.

Externer Datenschutzbeauftragter

Bestimmte Verantwortliche müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, auch eine freiwillige Benennung ist zulässig, wobei der Datenschutzbeauftragte extern bestellt werden kann. Der Datenschutzbeauftragte hat zahlreiche datenschutzrelevante Aufgaben weisungsfrei wahrzunehmen.

Die ConPlusUltra bietet diese Dienstleistungen an und stellt Ihrem Unternehmen gerne den externen Datenschutzbeauftragten.

 

Nutzen Sie diese Services von ConPlusUltra und der Urbanek & Rudolph Rechtsanwälte OG und stellen Sie so Ihre Compliance auch im Datenschutzrecht sicher.

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Urbanek & Rudolph Rechtsanwälte OG

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