Due Diligence Anfrage

Was versteht man unter Due Diligence?

Unter Due Diligence versteht man die „angemessene Sorgfalt“. Bei einer Due Diligence Prüfung wird die wirtschaftliche, rechtliche, finanzielle, und steuerliche Situation eines Unternehmens genau betrachtet und analysiert. Sie dient dazu, einem potentiellen Unternehmenskäufer einen genauen Einblick in die Verhältnisse des Unternehmens zu geben.

Auswirkungen auf Grund nicht erfüllter anlagenrechtlicher Pflichten stellen ein zunehmendes Haftungsrisiko für den Käufer oder Verkäufer einer Anlage dar. Um sich gegen dieses unter Umständen sehr hohe monetäre Risiko absichern zu können, ist eine anlagenrechtliche Due Diligence bei einer Unternehmenstransaktion sehr wichtig. Zusätzlich reduziert eine Due Diligence Prüfung das Haftungsrisiko für die zukünftige Geschäftsführung und stellt eine weitere Verhandlungsgrundlage für die Unternehmenstransaktion dar.
Anhand von über Jahre entwickelten Checklisten wird im Rahmen einer Begehung vor Ort eine Bestandsaufnahme der Situation des Standortes bezüglich

  • der Einhaltung der anlagen-, umwelt- und arbeitsschutzrechtlichen Pflichten
  • der Einhaltung der relevanten Vertragspflichten
  • seiner Aus- und Einwirkungen auf die Umwelt und
  • der organisatorischen Einbindung des betrieblichen Umweltschutzes

durchgeführt.

Der Standort wird mittels vorab übersandter Anforderungslisten darauf vorbereitet, die notwendigen Unterlagen bereitzuhalten. Die Checklisten werden ausgewertet und in einem Abschlussbericht zusammengefasst, der den Grad der Einhaltung der relevanten Sorgfaltspflichten und potentielle Umweltrisiken für den Zeitpunkt der Bestandsaufnahme festhält und qualitativ und monetär bewertet.

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