Unternehmen sind aufgrund diverser Rechtsgrundlagen verpflichtet, ihre Anlagen regelmäßig – typischerweise alle 5 Jahre – auf Bescheid- und Gesetzeskonformität zu überprüfen. So zB. aufgrund von § 82b Gewerbeordnung, § 134 Wasserrechtsgesetz, § 19a Eisenbahngesetz und § 140 Gaswirtschaftsgesetz. Dabei müssen sie den zuständigen Behörden darüber Meldung in Form einer Prüfbescheinigung erstatten. Diese Anlagenprüfung § 82b GewO muss ergänzend zum internen Prüfsystem, das Bestandteil jedes Compliance Management Systems ist, durchgeführt werden.
Bei der gesamten Anlagenprüfung § 82b GewO begleiten Sie die Experten von ConPlusUltra. Im Rahmen der Compliance Prüfung durch unsere Experten erfolgt eine Sammlung und Sichtung sämtlicher relevanter Bescheide des Kundenunternehmens. Um eine vollständige Prüfung zu gewährleisten, ist dabei die Einsichtnahme in alle Bescheide und Verhandlungsschriften sowie in verklausulierte Einreichunterlagen und den zugehörigen Behördenschriftverkehr erforderlich und sinnvoll.
Sollte sich im Zuge der Überprüfung die Notwendigkeit eines Bescheidabgleiches mit der Behörde ergeben, dann wird dieser von ConPlusUltra organisiert und durchgeführt.
Die ConPlusUltra Prüfexperten prüfen gemeinsam mit dem Auftraggeber vor Ort: