Der Gesetzgeber schreibt gemäß § 4 Arbeitnehmerschutzgesetz die Durchführung einer Arbeitsplatzevaluierung vor. Dies mit dem Ziel ein Arbeitssicherheitsmanagementsystem zu implementieren bzw. das bestehende zu verbessern und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Arbeits- und Gesundheitsschutz aufrechtzuerhalten.
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