Bescheidkonsolidierung Anfrage

Das Umweltmanagementgesetz (UMG) § 22 bietet Betrieben, die eine erste Umweltprüfung durchgeführt haben, erstmals die Möglichkeit, sämtliche bundesrechtliche Genehmigungen einer Betriebsanlage in einem einzigen Bescheid zusammenzufassen. – Die Bescheidkonsolidierung.

Der konsolidierte Anlagenbescheid ist ein einziges, gut strukturiertes und übersichtliches Dokument, das rasch Auskunft über die Bescheidsituation der gesamten Betriebsanlage bietet. Zugleich werden durch das Konsolidierungsverfahren Widersprüche in den Genehmigungen bereinigt, überholte Verpflichtungen beseitigt und Abweichungen vom bestehenden Konsens mitgenehmigt.

Nach Durchführung einer Machbarkeitsanalyse folgt eine Risikoabschätzung mit einer Zeit- und Aufwandsplanung. Folgende Frage ist zu beantworten: Ist es sinnvoll die Konsolidierung sofort durchzuführen, oder sind zuerst andere Aktivitäten notwendig?

Entscheidet man sich für die Durchführung des Projektes, werden gemeinsam mit Ihnen die Konsolidierungsunterlagen erstellt (Textteil und Planteil).

Im eigentlichen Konsolidierungsverfahren berät und vertritt ConPlusUltra den Konsenswerber. Nach Abgabe der Einreichunterlagen findet die Konsolidierungs-verhandlung statt. Die dabei aufgezeigten Mängel sind abzuarbeiten. Als letzter Schritt erfolgt die Ausstellung des Konsolidierungsbescheides als nachhaltige Lose-Blatt-Sammlung.

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