Ob Sicherheitsfachkraft, Umweltbeauftragte oder Abfallbeauftragte, um die unterschiedlichen Umwelt- und Sicherheitsaspekte (Umwelt, Arbeitsschutz, Abfall und Gefahrgut) im Rahmen der Managementsysteme inhaltlich und systemisch zu betreuen, schreibt der Gesetzgeber die Nennung und Installation von beauftragten Personen vor. Unternehmen bleibt die Entscheidung, diese Leistungen entweder mit eigenem Personal abzudecken oder externe Beauftragte zuzukaufen.
Wir verstehen unsere Aufgabe darin, die sich ändernden normativen und gesetzlichen Bestimmungen laufend aufzuzeigen, deren Umsetzung auf den Weg zu bringen, für Fragen jederzeit zur Verfügung zu stehen, kontinuierlich die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen sicherzustellen und Schulungen/Unterweisungen zu organisieren oder selbst durchzuführen. ConPlusUltra stellt folgende externe Beauftragte zur Verfügung:
- Sicherheitsfachkraft gemäß § 76 (1+3) Arbeitnehmerschutzgesetz idgF
- Umweltbeauftragter nach ÖNORM EN ISO 14001:2004 oder der EMAS-VO (Umweltmanagementsysteme)
- Abfallbeauftragter gemäß § 11 (3) Abfallwirtschaftsgesetz idgF
- Gefahrgutbeauftragter gemäß § 11 Abs. 2 und 3 Gefahrgutbeförderungsgesetz idgF
Unsere nach den gesetzlichen Vorschriften ausgebildeten und erfahrenen Beauftragten, verstehen sich als Teil Ihrer Organisation und integrieren sich in die Unternehmens
prozesse soweit möglich und sinnvoll, um ein Optimum an Nutzen für Sie zu erreichen.