Änderungen von Maschinen – was ist zu beachten?

Datum

  • 13.10.2022
  • 09:00 - 16:30 Uhr

Ort

INNOWERK
Linzer Straße 55
3100 St. Pölten

Kosten

  • eintägig 515,- Euro exkl. USt.

Mit 29.12.2010 wurde die bisher geltende Fassung der Maschinenrichtlinie außer Kraft gesetzt und durch die Maschinensicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010) verbindlich in österreichisches Recht umgesetzt. Die MSV 2010 bringt wesentliche Neuerungen bezüglich Anforderungen an Maschinenkomponenten („unvollständige Maschinen“) und der CE-Zertifizierung. Davon betroffen sind auch Betriebe, die Maschinen entweder selbst „umbauen“ (adaptieren) oder Änderungen an maschinellen Produktionseinrichtungen durchführen, wie z.B. Einbau einer neuen Maschine in eine Fertigungsstraße.

Um betriebliche Auswirkungen zu erfassen, ist eine grundlegende Kenntnis der relevanten Rechtsvorschriften unerlässlich. Neben gewerberechtlichen Aspekten, im besonderen der MSV 2010, sind auch arbeitnehmerschutzrechtliche Bestimmungen bei Änderungen an Maschinen zu beachten. Des weiteren sind auch Rechtsvorschriften mit Relevanz hinsichtlich Produkthaftung berührt.

Ziel dieser Veranstaltung ist es, die oben angeführten Punkte für die Seminarteilnehmer so aufzubereiten, so dass sie in der Lage sind im Betrieb entsprechende Maßnahmen einzuführen, um die rechtlichen Anforderungen umzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie links im PDF oder mobil unter Schnellnavigation.

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