
9 Millionen Euro für Energieeffizienz: Zweite Ausschreibung der Umweltförderung im Inland gestartet
Mit 1. Juli 2026 ist die zweite Energieeffizienz-Ausschreibung im Rahmen der Umweltförderung im Inland gestartet. Betriebe, die in die Effizienz ihrer bestehenden Anlagen investieren wollen, können bis 12. Oktober 2026 einreichen. Insgesamt stehen 9 Millionen Euro zur Verfügung – vergeben werden die Mittel im Wettbewerb. Wer jetzt gut vorbereitet einreicht, hat die besten Chancen auf den Zuschlag.
Artikel von ConPlusUltra
Worum geht es bei der Ausschreibung?
Das Förderungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET), abgewickelt durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC), richtet sich an Unternehmen, die größere Energieeffizienz-Maßnahmen in bestehenden gewerblichen und industriellen Anlagen umsetzen. Einreichen können alle Betriebe und unternehmerisch tätigen Organisationen, aber auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen – vorausgesetzt, die Maßnahme wird in Österreich umgesetzt und erzielt eine messbare, nach dem Bundes-Energieeffizienzgesetz anrechenbare Endenergieeinsparung.
Die zentralen Voraussetzungen im Überblick:
- Investitionen in bestehende gewerbliche und industrielle Anlagen und Prozesse
- Umweltrelevante Investitionskosten von mindestens 1 Million Euro (netto)
- Einsparung von mindestens 1 GWh anrechenbarer Endenergie pro Jahr
- Die Maßnahme muss spätestens bis 31. Dezember 2029 fertiggestellt und wirksam sein
- Der Umwelteffekt muss mindestens zehn Jahre ab Fertigstellung eingehalten werden
Auch Anlagen, die dem europäischen Emissionshandel (ETS) unterliegen, sind unter bestimmten Voraussetzungen förderungsfähig. Für sehr große Vorhaben ist die Abgrenzung zur „Transformation der Industrie" zu beachten. Projekte unterhalb der Ausschreibungsgrenze von 1 Million Euro können weiterhin im regulären Förderbereich „Energiesparen in Betrieben" mit fixem Fördersatz eingereicht werden.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Förderungsfähig sind unter anderem:
- Effizienzsteigerungen bei industriellen Anlagen und Prozessen mit maßgeblicher technologischer und ökologischer Verbesserung gegenüber der Bestandsanlage
- Wärmerückgewinnung und Nutzung bisher ungenutzter Wärmeströme – etwa aus Druckluftkompressoren, Industrieprozessen oder Abwässern – sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
- Wärmerückgewinnung an Kälte- oder Lüftungsanlagen (sofern nicht ohnehin vorgeschrieben)
- Heizungsoptimierung in überwiegend betrieblich genutzten Bestandsgebäuden
- Free-Cooling, zum Beispiel auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser
Nicht gefördert werden hingegen der betriebsgewöhnliche Anlagentausch, der Ersatz defekter Anlagen, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, reine Energieträgerwechsel oder Neuanlagen ohne vergleichbaren Bestand. Wichtig ist also immer der nachweisbare Effizienzsprung gegenüber der bestehenden Anlage.
Vergabe im Wettbewerb: Das beste Gebot gewinnt
Anders als bei klassischen Förderschienen werden die Mittel nicht nach dem Prinzip „first come, first served" vergeben, sondern im Wettbewerb. Gereiht wird nach aufsteigenden Förderungskosten in Euro pro eingesparter Megawattstunde: Je weniger Förderung pro MWh Einsparung benötigt wird, desto besser die Position im Ranking.
Zusätzlich fließt die Umsetzungsgeschwindigkeit in die Reihung ein: Projekte, die innerhalb von 12 Monaten ab Förderungsentscheidung fertiggestellt werden, erhalten den besten Zeitfaktor. Bei Fertigstellung innerhalb von 18 Monaten gilt ein Aufschlag von 15 Prozent auf den Reihungswert, in allen anderen Fällen von 30 Prozent. Schnelle Umsetzung verschafft also einen echten Wettbewerbsvorteil – aber Vorsicht: Wer ein frühes Fertigstellungsdatum bietet und es dann nicht hält, riskiert eine Kürzung der zugesicherten Förderung um 50 Prozent.
Das Verfahren hat außerdem eine Besonderheit, die viele unterschätzen: Jede Antragstellung ist nach dem Absenden endgültig. Unterlagen können nach der Einreichung weder geändert noch ergänzt werden. Formale Fehler oder unvollständige Angaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Projektbeschreibung bildet die ausschließliche Grundlage für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit – sie muss auf Anhieb sitzen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe entspricht dem eigenen Gebot, ist aber mehrfach gedeckelt:
- maximal 180 Euro pro Megawattstunde geplanter Endenergieeinsparung pro Jahr
- höchstens 50 % der förderungsfähigen Kosten
- maximal 2,5 Millionen Euro pro Projekt
Förderungsfähig sind die umweltrelevanten Investitionskosten inklusive erforderlicher Planungsleistungen, Abbruch-, Fracht- und Transportkosten. Die Auszahlung erfolgt erst nach Umsetzung der Maßnahme und gutachterlichem Nachweis der erzielten Einsparung. Auch hier gilt es genau zu kalkulieren: Liegt die tatsächlich erzielte Einsparung um mehr als 25 Prozent unter dem geplanten Wert, kann keine Förderung ausbezahlt werden.
Ablauf und Fristen: Jetzt handeln
Der Förderantrag besteht aus zwei Teilen: dem Onlineantrag mit detaillierter Projektbeschreibung, messwertbasiertem Nachweis des aktuellen Energieverbrauchs und Kostenaufstellung – sowie der anschließenden Gebotsabgabe mit dem rechtsverbindlich unterfertigten Gebotsdokument. Wichtig: Die Antragstellung muss vollständig vor Beginn der Arbeiten erfolgen, also vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen.
Die wichtigsten Termine:
- Einreichfrist: 1. Juli bis 12. Oktober 2026, 12:00 Uhr
- Förderungsentscheidung: voraussichtlich Dezember 2026
- Späteste Fertigstellung: 31. Dezember 2029
- Endabrechnung samt unabhängigem Gutachten: spätestens 18 Monate nach Fertigstellung
Ein wettbewerbsfähiger Antrag braucht eine belastbare technische Analyse des Einsparpotenzials auf Basis gemessener Verbrauchsdaten, eine fundierte Kostenkalkulation, eine kluge Gebotsstrategie – und fehlerfreie Unterlagen, denn eine zweite Chance zur Nachbesserung gibt es nicht. Für das Jahr 2027 sind zwar weitere Ausschreibungen geplant, doch wer ein umsetzungsreifes Projekt hat, sollte die aktuelle Runde nutzen.
Ein wichtiges Detail zum Schluss: Da es sich um eine kompetitive Ausschreibung handelt, bietet die Abwicklungsstelle selbst keine individuelle Förderungsberatung an. Umso wichtiger ist eine professionelle Begleitung bei der Projektaufbereitung.
Kontakt und Beratung
Sie überlegen, ob Ihr Vorhaben für die Energieeffizienz-Ausschreibung infrage kommt? Wir unterstützen Sie von der ersten Potenzialabschätzung über die technische Projektaufbereitung und die Gebotsstrategie bis zum vollständigen, fristgerechten Förderantrag. Damit Ihr Projekt im Wettbewerb überzeugt.
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