Anlagenprüfung § 140 GWG Anfrage

Unternehmen sind aufgrund von § 82b Gewerbeordnung (GewO), § 134 Wasserrechtsgesetz (WRG), § 19a Eisenbahngesetz (EisbG) und § 140 Gaswirtschaftsgesetz (GWG) verpflichtet, ihre Anlagen periodisch – im Regelfall alle 5 Jahre – auf Bescheid- und Gesetzeskonformität zu überprüfen und den zuständigen Behörden darüber Meldung in Form einer Prüfbescheinigung zu erstatten. Diese Prüfungen müssen in Ergänzung zum internen Prüfsystem, das Bestandteil jedes Compliance Management Systems ist, durchgeführt werden. Dabei unterstützt Sie ConPlusUltra und führt die Anlagenprüfung § 140 GWG gemeinsam mit Ihnen von A-Z durch.
Im Rahmen der Compliance Prüfung erfolgt eine Sammlung und Sichtung aller relevanten Bescheide des Kundenunternehmens. Um eine vollständige Prüfung zu gewährleisten, ist dabei die Einsicht in sämtliche Bescheid- und Verhandlungsschriften sowie in verklausulierte Einreichunterlagen und den zugehörigen Behördenschriftverkehr erforderlich.

Ergibt sich im Zuge der Überprüfung die Notwendigkeit eines Bescheidabgleiches mit der Behörde, so wird dieser von ConPlusUltra organisiert und durchgeführt.

Die ConPlusUltra Prüfexperten prüfen gemeinsam mit dem Auftraggeber vor Ort:

  • Den Genehmigungszustand sämtlicher Betriebsanlagenteile
  • Die Einhaltung der Bescheidauflagen
  • Die für die Anlage geltenden rechtlichen Pflichten aus Gesetzen und Verordnungen

Abschließend werden die Prüfergebnisse in einer übersichtlichen, leicht lesbaren Prüfbescheinigung zusammengefasst, dem Management präsentiert und die weitere Vorgangsweise besprochen.

Im Zuge der Prüfung können die Daten bei Bedarf in ein Softwarewerkzeug übertragen werden und als Grundlage für den Betrieb eines softwareunterstützten Compliance Management Systems dienen.

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