UVP Verfahren sind komplex. Genehmigungs- und Änderungsverfahren nach dem UVP-Gesetz weisen sehr komplexe Strukturen insbesondere im Zusammenhang mit einer Vielzahl an Vorschriften aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten des Umwelt-, Anlagen- und Arbeitsschutzrechtes auf. Entsprechendes juristisches und Behördenmanagement und Know How hinsichtlich Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren stehen den Konsenswerbern meist intern nicht zur Verfügung.
Wir klären im Vorfeld die grundsätzlichen verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen, sowie die groben anlagenrechtlichen Vorschriften. Um zu einem sehr frühen Zeitpunkt die Behördenvertreter mit dem Projekt vertraut zu machen, erfolgt eine Vorstellung des Projektes.
Gemäß § 6 UVP-Gesetz 2000 werden die Inhalte für die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) in Abstimmung mit Konsenswerber, Planern, Behörden und sonstigen Beteiligten ausgearbeitet.
Gutachten erstellen die Experten von ConPlusUltra entweder selbst, oder koordinieren deren Erstellung.
Zur einfacheren Abwicklung von UVP Verfahren werden Detailgespräche mit den zuständigen Amtssachverständigen geführt. So können frühzeitig, zusätzliche Behördenanforderungen und deren Projektauswirkungen berücksichtigt werden.
Anschließend werden die Einreichunterlagen zusammengestellt, der Antrag formuliert und die Unterlagen bei den Behörden eingereicht. Die Vertretung im Zuge der Verhandlung bzw. die Hilfestellung an Ort und Stelle und die Kontrolle des Bescheides auf Angemessenheit und Richtigkeit beschließen das Projekt.