Anlagengenehmigungsverfahren professionell abwickeln
Worum geht’s
Eine Betriebsanlage unterliegt einer Vielzahl von Genehmigungspflichten nach diversen Bundes- und Landesgesetzen. Die meisten (Bau)Vorhaben sind im Regelfall genehmigungspflichtig. Im Gewerberecht sind behördliche oder interne Genehmigungen für Anlagenänderungen wichtig, um Haftungen wie Verwaltungsstrafen und Betriebseinstellungen zu vermeiden. Diese Genehmigungen tragen zur Risikominimierung und einer höheren Unternehmensbewertung bei.
Ziel
Rechtzeitig und positiv abgeschlossene Anlagengenehmigungsverfahren tragen wesentlich zur Sicherstellung eines rechtssicheren Betriebes bei. Kenntnisse der Behördenanforderungen, sowie der rechtlichen Grundlagen helfen die Dauer des Verfahrens zu verkürzen. Grundsätzliches zu Genehmigungsbestimmungen und Verfahrensabläufen wird vermittelt.
Zielgruppe
Diese praxisorientierte Ausbildung richtet sich an alle Verantwortlichen, die mit der Abwicklung von Anlagengenehmigungsverfahren im Unternehmen betraut sind, oder diese organisieren müssen. Das sind unter anderen, Investoren, Geschäftsführer, Betriebsleiter, Werksleiter, Behördenmanager, Facility Manager, Planer und Anfänger.
Programm - Überblick
+ Was ist eine Genehmigungspflicht ?
+ Welche Anlagengenehmigungspflichten gibt es eigentlich ?
+ Was kann Genehmigungspflichten auslösen ?
+ Welche Vorhaben sind genehmigungsfrei, anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig ?
+ Welche Schritte sind bei der Projektumsetzung erforderlich oder verpflichtend ?
+ Gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensablauf ?
+ Was ist eine Genehmigungsstrategie ? Wozu kann man die brauchen ?
+ Welche rechtlichen Sonderbestimmungen gibt es ?
+ Welche Organisationaufgaben ergeben sich daraus für meinen Betrieb?
+ Welche Schritte können bereits im Vorfeld getätigt werden?
+ Welch Antragsunterlagen sind notwendig ?
+ Welche Dokumentationsqualität der Antragsunterlagen beschleunigt das Verfahren?
+ Wie sieht die optimale Vorbereitung für den Bausprechtag aus?
+ Was ist bei der Zusammenstellung der Unterlagen zu beachten?
+ Was macht die Behörde mit den abgegebenen Antragsunterlagen ?
+ Nach welchen Vorgaben denken und handeln Amtssachverständige und Behörden ?
+ Was ist ein behördliches Ermittlungsverfahren ?
+ Wer hat welche Rechte im Verfahren ?
+ Vorbegutachtung, mündliche Verhandlung, Partei, Parteiengehör, Bescheid, Rechtsmittel, Rechtskraft – was ist das ?
+ Wodurch zeichnet sich ein professionell abgewickeltes Verfahren aus?
+ Weiters bekommen Sie anhand von Beispielen Tipps für die professionelle Abwicklung von Anlagengenehmigungsverfahren.
ConPlusUltra präsentiert praxisorientierte Fachbeiträge, bietet eine breite Plattform zur Diskussion und einen Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit den Teilnehmer*innen.
Highlight
Es gibt nicht nur Theorie.
Anhand von Praxisbeispielen werden unter Anleitung, von den Teilnehmer*innen selbst, Teilschritte des Verfahrens geübt.
Anmerkung
Um die Ausbildung besser auf Ihre Bedürfnisse abstimmen zu können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns Ihre konkreten Fragen bereits vorab bekannt zu geben, damit diese im Workshop berücksichtigt werden können (bis 2 Wochen vor dem Workshoptermin).
Allgemeine Informationen
Die Zusage über das Stattfinden, Details zum Veranstaltungsort, Anfahrtsplan und Parkkarte erhalten Sie spätestens nach Anmeldeschluss, somit eine Woche vor Seminarbeginn.
Lehrgangsunterlagen in digitaler Form und Verpflegung (Getränk, Obst, Kuchen und Mittagsmenü) sind im Preis enthalten.
Die angeführten Teilnahmegebühren gelten in Euro exkl. USt.
Aktionen
Melden sich drei Personen von einer Organisation zum selben Seminar an, so nimmt die dritte Person kostenlos am Seminar teil.
Bei einer Anmeldung bis zu 4 Wochen vor dem Termin, erhalten Sie unseren Early Bird-Rabatt von 10%.
Aktionen sind miteinander kombinierbar.
Stornobedingungen
2 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei. Danach werden 50% der Gebühr und ab 5 Werktagen vor Seminarbeginn die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt.
Es kann jedoch ersatzweise eine andere Person teilnehmen. Die Veranstaltung kann bis 5 Werktage vor Seminarbeginn vom Seminarveranstalter abgesagt werden. Änderungen des Ortes oder des Termins sind ausdrücklich vorbehalten.