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EFRAG veröffentlicht überarbeitete ESRS-Entwürfe: Mehr Einfachheit, weniger Aufwand für Unternehmen

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat die überarbeiteten und vereinfachten Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht und eine 60-tägige öffentliche Konsultation gestartet. Ziel ist es, das Nachhaltigkeitsreporting im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) praxisnäher zu gestalten – ohne die inhaltliche Relevanz oder die Klimaziele des European Green Deal zu gefährden.

Mehrere Personen sitzen um einen Tisch und besprechen Unterlagen und Grafiken, die das Thema ESG (Environmental, Social, Governance) und Klimaschutzmanagement behandeln. Auf den Dokumenten sind Symbole und Diagramme zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung zu sehen, während sie gemeinsam an nachhaltigen Strategien arbeiten.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat die überarbeiteten und vereinfachten Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht und eine 60-tägige öffentliche Konsultation gestartet. Ziel ist es, das Nachhaltigkeitsreporting im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) praxisnäher zu gestalten – ohne die inhaltliche Relevanz oder die Klimaziele des European Green Deal zu gefährden.

 

Ziel: Weniger Komplexität, mehr Praxistauglichkeit

Die Überarbeitung folgt einer offiziellen Aufforderung der Europäischen Kommission im Rahmen der Omnibus-VO im März 2025. Unternehmen, die bereits nach der CSRD berichten oder sich auf die Berichterstattung vorbereiten, hatten zuvor vielfach eine Vereinfachung der Standards gefordert.
Die EFRAG reagierte darauf mit einem umfassenden Top-down- und Bottom-up-Review und folgenden Verbesserungsvorschlägen:

  • Reduktion der Komplexität und Beseitigung von Doppelungen
  • Straffung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
  • Klarere Sprache und Struktur
  • Streichung aller freiwilligen Angaben
  • Neue Erleichterungen, z. B. Ausnahmen bei unverhältnismäßigem Kosten- oder Zeitaufwand


Das Zwischenergebnis:

  • 57 % weniger verpflichtende Datenpunkte (sofern als wesentlich eingestuft)
  • 68 % weniger Gesamtangaben (verpflichtend + freiwillig)
  • Über 55 % kürzere Standards – besonders hilfreich für Unternehmen, die erst ab dem Geschäftsjahr 2025 oder später in den CSRD-Anwendungsbereich fallen.

 

Momentane Phase: Öffentliche Konsultation

Die Konsultationsphase läuft vom 31. Juli bis 29. September 2025. Eingeladen sind Unternehmen, Prüfer*innen, Investor*innen, NGOs, Behörden und weitere Interessengruppen, die ihre Rückmeldungen zu den Entwürfen einbringen können.
Im September und Oktober wird EFRAG zusätzliche Dialog- und Outreach-Veranstaltungen durchführen, bevor die finale Empfehlung an die EU-Kommission bis zum 30. November 2025 vorgelegt wird. Parallel laufen eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie Feldtests, an denen sich ebenfalls Interessierte beteiligen können.

 

Bedeutung für Unternehmen

Mit dieser Überarbeitung macht die EFRAG einen wichtigen Schritt, um Nachhaltigkeitsberichterstattung praktikabler zu gestalten – insbesondere für mittelständische und große Unternehmen, die vor der Einführung komplexer Prozesse stehen.
Das Ziel bleibt ambitioniert: Transparenz und Vergleichbarkeit sichern, gleichzeitig aber Bürokratie reduzieren und die Umsetzung erleichtern.


ConPlusUltra-Tipp:

Wer jetzt handelt, kann die Konsultation aktiv mitgestalten und frühzeitig prüfen, welche Änderungen für das eigene Unternehmen relevant sind. Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse der neuen Entwürfe und der Integration in Ihre Nachhaltigkeitsstrategie.

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ConPlusUltra Mitarbeiterin: Portraitfoto Sandra GOTTSCHALL
Gottschall Sandra MSc.
Teamleitung ESG + Klimaschutzmanagement

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