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EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)- mehr Zeit für Unternehmen

Das EU-Lieferkettengesetz, offiziell als EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bekannt, wurde im Sommer 2024 verabschiedet. Es verpflichtet große europäische und ausländische Unternehmen, bestimmte Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzuhalten. Ziel ist es, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen und Umweltverschmutzung zu verhindern.

Zuggleise mit Zügen aus der Vogelperspektive.
Ein Blick auf eine industrielle Lieferkette am Fließband aus Vogelperspektive.

Die EU-Kommission plant jedoch, die Umsetzung des Gesetzes um ein Jahr zu verschieben (COM(2025) 80 final). Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben zwei Jahre Zeit, um die EU-Lieferkettenrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Mit der geplanten Verschiebung der Frist auf den 26. Juni 2028 müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie bis spätestens Juli 2027 umsetzen.

Diese Verschiebung soll den Unternehmen mehr Zeit geben, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Die Anforderungen an Unternehmen sollen reduziert werden, um die bürokratische Belastung zu verringern. Jedoch soll es zu einer Erweiterung der Berichterstattungspflichten kommen – Unternehmen müssen detailliertere Berichte über ihre Lieferkettenpraktiken vorlegen.

Lieferkette vom Rohstoff bis zum Produkt

Die Lieferkette umfasst alle Schritte und Prozesse, die notwendig sind, um ein Produkt von der Rohstoffgewinnung bis zum Endverbraucher zu bringen. Dazu gehören:

  •  Rohstoffgewinnung: Beschaffung der notwendigen Materialien
  •  Produktion: Herstellung des Produkts
  • Transport: Beförderung des Produkts zu verschiedenen Standorten
  • Lagerung: Zwischenlagerung des Produkts
  • Vertrieb: Verkauf und Lieferung an den Endverbraucher

Jeder dieser Schritte kann Auswirkungen auf die Umwelt und die Arbeitsbedingungen der beteiligten Personen haben. Das EU-Lieferkettengesetz zielt darauf ab, diese Auswirkungen zu überwachen und zu regulieren.

Umsetzungen

Es gibt mehrere Länder, die bereits ein Lieferkettengesetz eingeführt haben. Hier sind ein paar Beispiele dazu:

  •  Deutschland: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – seit 2021
  • Frankreich: Das Gesetz über die Sorgfaltspflicht („Devoir de vigilance“) – seit 2017
  • Niederlande: Das Gesetz zur Sorgfaltspflicht bei Kinderarbeit wurde 2019 verabschiedet
  • Norwegen: Norwegen hat ebenfalls ein Lieferkettengesetz eingeführt
  • Schweiz: Die Schweiz hat ein Gesetz zur Sorgfaltspflicht in Lieferketten

Diese Gesetze zielen darauf ab, die Transparenz und Verantwortung in globalen Lieferketten zu erhöhen und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen sowie Umweltverschmutzung zu verhindern.

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Porträtfoto von Heinrich PREISS, Mitarbeiter bei ConPlusUltra
Ing.
Preiss Heinrich
Geschäftsführung, Partner, Bereichsleitung Technik und Recht, Teamleiter Compliance Selection

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