Referenzen
Unsere Referenzen sprechen für sich – überzeugen Sie sich von unserer Erfahrung und unserem Know-How mit einem Blick auf unsere erfolgreichen Projekte.
Mehr InformationMit dem EU-Lieferkettengesetz (CSDDD), der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) rücken drei zentrale Bausteine für nachhaltiges Wirtschaften in den Fokus. Gemeinsam setzen sie einen neuen Standard für Transparenz, Verantwortung und Klimaschutz – und fordern Unternehmen heraus, ihre Prozesse konsequent weiterzuentwickeln.
Die Europäische Union hat mit dem neuen EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) einen Meilenstein für nachhaltiges Wirtschaften gesetzt. Ziel ist es, Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, wenn entlang ihrer Lieferketten Menschenrechte verletzt oder Umweltstandards missachtet werden. Die Richtlinie kommt zeitlich gestaffelt zur Anwendung und verpflichtet in der letzten Umsetzungsstufe Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz über 450 Millionen Euro, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu identifizieren, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und darüber zu berichten.
Es kommt zu zeitlichen Verschiebungen - die Richtlinie muss von den Mitgliedsstaaten bis spätestens Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden. Zu den inhaltlichen Änderungen zählen:
Ergänzend zum Lieferkettengesetz wurde die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verabschiedet, die ab dem 30. Dezember 2025 greift. Sie zielt darauf ab, Produkte wie Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz nur dann in der EU zuzulassen, wenn sie nachweislich nicht zur Entwaldung beitragen. Unternehmen müssen eine sogenannte Sorgfaltserklärung abgeben, die unter anderem Geolokalisierungsdaten der Anbauflächen und Informationen zur Einhaltung lokaler Gesetze enthält.
Die Verordnung soll jährlich rund 32 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen einsparen und die Biodiversität schützen. Verstöße können zu Vermarktungsverboten, Bußgeldern von bis zu 4 % des Jahresumsatzes und dem Verlust von Zollprivilegien führen.
Ein weiterer Baustein der EU-Nachhaltigkeitsstrategie ist die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR), die am 11. Februar 2025 in Kraft trat und ab August 2026 verbindlich wird. Sie regelt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen und verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recyclingquoten zu erhöhen und die Wiederverwendung zu fördern.
Zu den zentralen Anforderungen zählen:
Die Verordnung betrifft Hersteller, Importeure, Händler und Verbraucher gleichermaßen und soll die Transformation hin zu einer CO₂-armen Kreislaufwirtschaft beschleunigen.
Mit dem EU-Lieferkettengesetz, der Entwaldungsverordnung und der Verpackungsverordnung setzt die EU klare Standards für nachhaltiges Wirtschaften. Unternehmen sind gefordert, ihre Prozesse transparent und verantwortungsvoll zu gestalten – zum Schutz von Mensch, Umwelt und Klima.
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