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Hätte, hätte…Lieferkette – Was ist da alles dabei?

Mit dem EU-Lieferkettengesetz (CSDDD), der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) rücken drei zentrale Bausteine für nachhaltiges Wirtschaften in den Fokus. Gemeinsam setzen sie einen neuen Standard für Transparenz, Verantwortung und Klimaschutz – und fordern Unternehmen heraus, ihre Prozesse konsequent weiterzuentwickeln.

Ein Blick auf eine industrielle Lieferkette am Fließband aus Vogelperspektive.

Die Europäische Union hat mit dem neuen EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) einen Meilenstein für nachhaltiges Wirtschaften gesetzt. Ziel ist es, Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, wenn entlang ihrer Lieferketten Menschenrechte verletzt oder Umweltstandards missachtet werden. Die Richtlinie kommt zeitlich gestaffelt zur Anwendung und verpflichtet in der letzten Umsetzungsstufe Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz über 450 Millionen Euro, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu identifizieren, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und darüber zu berichten.

Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die CSDDD

Es kommt zu zeitlichen Verschiebungen - die Richtlinie muss von den Mitgliedsstaaten bis spätestens Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden. Zu den inhaltlichen Änderungen zählen:

  • Fokussierung der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner: Die Anforderungen sollen auf unmittelbare Lieferanten beschränkt werden, um die Komplexität der Risikoanalyse zu reduzieren.
  • Reduzierung der Monitoring-Frequenz: Eine Überprüfung der Lieferanten soll künftig nur alle fünf Jahre erfolgen, statt wie ursprünglich vorgesehen jährlich.
  • Verzicht auf verpflichtende Beendigung von Geschäftsbeziehungen: Unternehmen sollen nicht mehr gezwungen sein, Geschäftsbeziehungen bei Verstößen automatisch zu beenden, sondern alternative Maßnahmen prüfen können.
  • Einschränkung der Informationspflichten gegenüber KMU: Kleine und mittlere Unternehmen sollen von übermäßigen Berichtspflichten ausgenommen werden, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
  • Begrenzung des sogenannten „Trickle-Down-Effekts“: Die Weitergabe von Pflichten entlang der Lieferkette soll klarer geregelt und begrenzt werden, um eine Überlastung kleinerer Akteure zu vermeiden.
  • Abschaffung der Höchststrafe von 5 % des weltweiten Jahresumsatzes: Die ursprünglich vorgesehene Sanktion soll entfallen, um die Verhältnismäßigkeit der Strafen sicherzustellen.

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Schutz der Wälder durch entwaldungsfreie Lieferketten

Ergänzend zum Lieferkettengesetz wurde die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verabschiedet, die ab dem 30. Dezember 2025 greift. Sie zielt darauf ab, Produkte wie Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz nur dann in der EU zuzulassen, wenn sie nachweislich nicht zur Entwaldung beitragen. Unternehmen müssen eine sogenannte Sorgfaltserklärung abgeben, die unter anderem Geolokalisierungsdaten der Anbauflächen und Informationen zur Einhaltung lokaler Gesetze enthält.

Die Verordnung soll jährlich rund 32 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen einsparen und die Biodiversität schützen. Verstöße können zu Vermarktungsverboten, Bußgeldern von bis zu 4 % des Jahresumsatzes und dem Verlust von Zollprivilegien führen.

EU-Verpackungsverordnung 2025: Kreislaufwirtschaft im Fokus

Ein weiterer Baustein der EU-Nachhaltigkeitsstrategie ist die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR), die am 11. Februar 2025 in Kraft trat und ab August 2026 verbindlich wird. Sie regelt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen und verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recyclingquoten zu erhöhen und die Wiederverwendung zu fördern.

Zu den zentralen Anforderungen zählen:

  • Mindestanteile an recyceltem Material in Kunststoffverpackungen
  • Verbot bestimmter Verpackungsformate und Mogelpackungen
  • Einführung von Pfand- und Rücknahmesystemen
  • Verpflichtende Kennzeichnung zur Recyclingfähigkeit

Die Verordnung betrifft Hersteller, Importeure, Händler und Verbraucher gleichermaßen und soll die Transformation hin zu einer CO₂-armen Kreislaufwirtschaft beschleunigen.

Fazit

Mit dem EU-Lieferkettengesetz, der Entwaldungsverordnung und der Verpackungsverordnung setzt die EU klare Standards für nachhaltiges Wirtschaften. Unternehmen sind gefordert, ihre Prozesse transparent und verantwortungsvoll zu gestalten – zum Schutz von Mensch, Umwelt und Klima.

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Porträtfoto von Dominik BERGTHALER, Mitarbeiter bei ConPlusUltra
Mag. iur.
Bergthaler Dominik
Senior Consultant

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