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Mehr InformationWer muss sein Unternehmen aktiv vor Cyberangriffen schützen? Wer muss sich bis 01.10.2026 registrieren? Und welche Kriterien entscheiden überhaupt darüber, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich fällt?
Dieser Beitrag zeigt strukturiert auf, wie Unternehmen (ohne öffentliche Verwaltung) ihre Betroffenheit nach NIS 2 prüfen können. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine vollständige Darstellung aller gesetzlichen Pflichten.

Die europäische NIS-2-Richtlinie verschärft die Anforderungen an die Cybersicherheit für Unternehmen in kritischen und wichtigen Sektoren.
In Österreich erfolgt die Umsetzung durch das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026).
Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, ein systematisches Informationssicherheits-Risikomanagement einzuführen und nachweislich umzusetzen. Dazu zählen insbesondere:
Die Geschäftsleitung trägt ausdrücklich Verantwortung für Umsetzung und Überwachung der Cybersicherheitsmaßnahmen. Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder sowie persönliche Haftung.
Jedes Unternehmen muss eigenständig prüfen, ob es in den Anwendungsbereich fällt.
Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, sich ab 01.10.2026 zu registrieren.
Die spätere Einstufung als „wesentliche“ oder „wichtige“ Einrichtung beeinflusst die Intensität der Aufsicht und Sanktionen – für die Erstprüfung der Betroffenheit ist diese Unterscheidung jedoch noch nicht entscheidend.
Unabhängig von Umsatz oder Mitarbeitendenzahl sind folgende Einrichtungen betroffen:
Bereits mittlere Unternehmen können betroffen sein.
Achten Sie genau auf die Definition „mittleres Unternehmen“
Eine Einrichtung gilt als mittleres Unternehmen, wenn sie:
Anlage 1 – besonders kritische Sektoren (u.a.) [1]
Anlage 2 – weitere relevante Sektoren (u.a.) [2]
Wichtig: Die genaue Betroffenheit ergibt sich aus der Detailbeschreibung in den jeweiligen Anlagen. Nicht jede Tätigkeit innerhalb eines Sektors ist automatisch umfasst (z. B. sind bestimmte Anschlussbahnen im Eisenbahnsektor ausgenommen).
Einige Tätigkeiten sind explizit an NACE-Codes geknüpft.
Die wirtschaftliche Zuordnung erfolgt durch Statistik Austria auf Basis europäischer Klassifikationen, um diese für Meldungen und Statistiken zu kategorisieren.
Jedes Unternehmen verfügt zumindest über einen entsprechenden Code.
Da eine gesetzliche Prüfpflicht besteht, sollten Unternehmen:
NIS 2 ist kein IT-Thema allein – es ist ein Governance-, Haftungs- und Risikomanagement-Thema auf Geschäftsleitungsebene.
Die zentrale Frage lautet nicht mehr:
„Ob wir betroffen sind?“
Sondern:
„Haben wir die Betroffenheit bereits rechtssicher geprüft und dokumentiert?“
Unsere Unterstützung
Wir unterstützen Sie im Informationssicherheitsrecht – insbesondere bei:
Sprechen Sie uns gerne an.
[1] https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40273915/I_94_2025__Anlage_1.pdf
[2] https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40273914/I_94_2025__Anlage_2.pdf
Gerne unterstützen wir Sie auch individuell bei der Analyse Ihrer Betroffenheit und der Umsetzung der neuen Anforderungen.
Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch.


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