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VEXAT Verordnung – fachkundige Personen im Explosionsschutz

Konkret betrifft die VEXAT Verordnung Bestimmungen zum Explosionsschutz in Arbeitsstätten und auf Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen im Sinne des ASchG.

Es müssen geeignete fachkundige Personen für die Sicherheit der ArbeitnehmerInnen, die explosionsfähigen Atmosphären ausgesetzt sind, sorgen. Falls keine internen Personen vorhanden sind, kann diese Aufgabe auch extern vergeben werden.

Zur Anwendung kommt die VEXAT Verordnung in Betrieben, die mit explosionsfähigen Gasen, Dämpfen, Nebel oder Stäuben in Mischung mit Luft arbeiten. Genaue Definitionen finden Sie hier: Gesamte Rechtsvorschrift für Verordnung explosionsfähige Atmosphären

Von der VEXAT betroffene Betriebe

Explosionsgefahren können unter anderem entstehen, wenn Kleber, Lacke, Farben, Lösungsmittel, Verdünner, Mehl-, Holz- oder Metallstäube im Arbeitsprozess zur Anwendung kommen.
Vornehmlich betroffen sind davon: Druckereien, Bäcker, Müller, Karosseriebauer, -spengler und -lackierer, Kraftfahrzeugtechniker, Kunststoffverarbeiter, Lackhersteller, Metallschleifer, Schlosser, Spengler, Tischler, Zimmerer, Industrie, Handel (mit Farben, Lacken, Chemikalien, Holz), Tankstellen und Haustankstellen, Flüssiggaslagerung, Gefahrengutlager, Transportgewerbe, Krankenhäuser uvm.

Dokumentation der Explosionsgefahren

Die Explosionsrisiken müssen ermittelt und beurteilt werden.
Eingesetzte Arbeitsmittel, die verwendeten Arbeitsstoffe, die Arbeits-und Verfahrensbedingungen und ihre möglichen Wechselwirkungen sowie die baulichen und örtlichen Gegebenheiten müssen für jeden Arbeitsplatz, Produktionsprozess und jede Anlage auf Explosionsrisiko analysiert und richtig beurteilt werden.

Aus dieser Analyse resultiert das Explosionsschutzdokument, das jedenfalls vorhanden sein muss, wenn explosionsfähige Atmosphären auftreten.

Weitere Details zur VEXAT Verordnung, finden Sie auf den Service Seiten der WKO und auf arbeitsinspektion.gv.at.

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Porträtfoto von Peter GRATZL, Mitarbeiter bei ConPlusUltra
Mag. iur.
Gratzl Peter
Teamleiter Compliance Integration

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