Das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG, BGBl. I 72/2014) schreibt vor, dass große Unternehmen regelmäßg – mindestens alle 4 Jahre – ein Energieaudit nach bestimmten Kriterien durchführen, oder ein adäquates Managementsystem zertifizieren zu lassen. Hinsichtlich Energieaudit bezieht sich das Gesetz dabei auf die Europäische Norm EN 16247-1, Energieaudits -Teil 1: Allgemeine Anforderungen, welche Anforderungen, Methodik und Ergebnisse eines Energieaudits festlegt.
Im Zug eines Audits werden die Möglichkeiten zur Verminderung von Energieverbrauch und Kosten aufgezeigt, sowie eine repräsentative Status-Bestimmung hinsichtlich des Energieverbrauchs in Ihrem Unternehmen durchgeführt.