Energieaudit Anfrage

Ablaufdiagramm Energieaudit ConPlusUltra

Das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG, BGBl. I 72/2014) schreibt vor, dass große Unternehmen regelmäßg – mindestens alle 4 Jahre – ein Energieaudit nach bestimmten Kriterien durchführen, oder ein adäquates Managementsystem zertifizieren zu lassen. Hinsichtlich Energieaudit bezieht sich das Gesetz dabei auf die Europäische Norm EN 16247-1, Energieaudits -Teil 1: Allgemeine Anforderungen, welche Anforderungen, Methodik und Ergebnisse eines Energieaudits festlegt.

Im Zug eines Audits werden die Möglichkeiten zur Verminderung von Energieverbrauch und Kosten aufgezeigt, sowie eine repräsentative Status-Bestimmung hinsichtlich des Energieverbrauchs in Ihrem Unternehmen durchgeführt.

Ihre Vorteile:

  • Sie erfüllen die gesetzlichen Erfordernisse des EEffG
  • Sie erhalten für Ihr Unternehmen einen umfassenden Überblick über den Status des Energieverbrauchs in den relevanten Bereichen des Unternehmens
  • Wesentliche Energieverbraucher an allen beurteilten Standorten werden erfasst und analysiert
  • Potentielle Maßnahmen werden aus technischer und wirtschaftlicher Sicht beurteilt. Sie erhalten einen Überblick über mögliche Kosteneinsparungen bzw. der Wirtschaftlichkeit
  • Sie erhalten eine vorgeschlagene Reihung der Maßnahmen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und können sofort mit der Umsetzung starten

Das Team E+U hat jahrelange Erfahrung in der Durchführung von betrieblichen Energieaudits.
Alle unsere Mitarbeiter im Team E+U sind zur Durchführung von Energieaudits gemäß §9 des EEffG registriert und dürfen Audits in den Bereichen Prozesse, Gebäude sowie Transport durchführen.
Wir bieten Ihnen umsetzungsorientierte Beratung, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht und somit einen Mehrwert für Ihr Unternehmen bringt.

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