Referenzen
Unsere Referenzen sprechen für sich – überzeugen Sie sich von unserer Erfahrung und unserem Know-How mit einem Blick auf unsere erfolgreichen Projekte.
Mehr InformationLesen Sie den ConPlusUltra Artikel zur Betriebsanlagenprüfung.
Eine Betriebsanlagenüberprüfung ist in Eigenverantwortung durchzuführen, das heißt die Behörde setzt keine Frist oder Erinnerung. Der Überprüfung der Betriebsanlagen gem. § 82b kann aber auch anders entsprochen werden.
Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, wer prüfen darf, wann geprüft, was geprüft und wie geprüft werden muss, wird im Beitrag behandelt.
Ebenso wie die Bescheinigung der wiederkehrenden Prüfung erfolgt und wann gestraft wird, lesen Sie wie immer praxisnah von ConPlusUltra aufbereitet: Artikel lesen.
Q1 Magazin für Qualitätsmanagement und integrierte Managementsysteme
Wir sprechen gerne darüber, was wir für Sie tun können.
In unseren Servicebereichen erfahren Sie, womit wir ihnen weiterhelfen können.
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