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Energiemärkte im Umbruch: Wie sich die Aktualisierung der Scope 2 Guidance auf Energiemärkte auswirkt

Die CO2‑Bilanzierung von Unternehmen steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Mit den geplanten Updates des GHG Protocol und somit auch der ESRS E1 - insbesondere die Erfassung von Emissionen aus eingekaufter Energie (Scope 2) - wird deutlich: Die Anforderungen werden präziser, anspruchsvoller und folgen stärker physikalischen Realitäten.

Doch was bedeutet die Umsetzung der aktualisierten Scope 2 Guidance für Unternehmen und Energiemärkte?

Vogelperspektive auf einen weißen Strommast mit zahlreichen Stromleitungen, der mitten in einem grünen Wald steht. Die Stromleitungen verlaufen in parallelen Linien über den Wald.

Regulatorisch ist mit Entwürfen ab 2026 und konkreten Updates ab 2027/2028 zu rechnen. Für Unternehmen bedeutet das:

  • Anpassung der Strombeschaffung ab spätestens 2028
  • neue Stromlieferverträge ab 2029
  • erste CO2‑Bilanz mit neuen Scope‑2‑Regeln voraussichtlich 2030

Energiemärkte sind komplex. Bilanzgruppen garantieren eine marktseitige Abrechnung, aber keine physische Lieferung einzelner Strommengen. Genau hier entsteht Spannung zwischen bilanzieller Logik und technischer Realität. Netzbetreiber betonen, dass das Stromnetz keine bilaterale stündliche Zuordnung im Sinne der Scope‑2‑Guidance zulässt und „Lieferbarkeit“ nichts mit Netzsicherheits‑ oder Engpassmanagement zu tun hat. Ebenso weisen mehrere europäische Energieakteure daraufhin, dass EU‑Stromkennzeichnung, Herkunftsnachweis‑Systeme (RED II / RED III) und Bilanzkreis‑ und Marktdesign nicht auf stündliche Endkunden‑Zuordnung ausgelegt ist.

Die hohen Anforderungen an Energiemärkte haben negative Auswirkungen auf Kosten und Marktvolumen. Energieversorger müssen ihre Handels‑, Mess‑ und IT‑Systeme weiterentwickeln, um eine stündliche Zuordnung zu garantieren. Analysen zeigen, dass diese Anforderung die EE‑Beschaffung um bis zu 600 % verteuern kann. Zudem sind Marktmechanismen wie Virtuelle Strombezugsverträge (Virtual Power Purchase Agreements) und Stromspeicher für den Ausbau erneuerbarer Energien notwendig.

Die Zielsetzung hinter den Änderungen wird breit geteilt: mehr physikalische Nähe, weniger Greenwashing, höhere Transparenz. Gleichzeitig warnen viele Marktakteure vor hohen Kosten, fehlender Dateninfrastruktur und einem möglichen Rückgang freiwilliger Grünstrombeschaffung.

Ob das neue Regelwerk am Ende zur Klimaneutralität führt, wird maßgeblich davon abhängen, wie praktikabel und verhältnismäßig es umgesetzt wird – und wie gut Regulierung, Marktmechanismen und technische Realität zusammenspielen.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Whitepaper.

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DI
Antonia Dimas
Consultant

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Ein Luftbild von einer Stadt mit einem kleinen Teich, wo Energielinien als gelbe, leuchtende Linien sichtbar sind, die sich durch die Hauptstraßen ziehen.

20.03.2026

Scope-2-Guidance Update: Neue Anforderungen an die CO₂-Bilanzierung ab 2027

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