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Gemeinsame Energienutzung in Österreich

Peer-to-Peer, Energiegemeinschaften und Direktleitungen

Energiegemeinschaften in Österreich gewinnen stark an Bedeutung: Sie ermöglichen es Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen, erneuerbare Energie wie Photovoltaik gemeinschaftlich zu erzeugen, zu nutzen und zu teilen. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen durch das ELWG schaffen zusätzliche Chancen wie Direktleitungen und Peer to Peer Vermarktung, machen die Umsetzung jedoch auch komplexer.

Luftaufnahme eines großen Solarparks mit zahlreichen Solarmodulen, die in parallelen Reihen auf grünem Gras stehen. Die Sonnenkollektoren sind blau und reflektieren das Licht, und das Gras dazwischen ist lebendig grün.

Wer jetzt strategisch plant, profitiert von geringeren Energiekosten, höherer Versorgungssicherheit und einem aktiven Beitrag zur Energiewende.

Wie die gemeinsame Energienutzung funktioniert (Energy sharing), was sich rechtlich ändert und wie ConPlusUltra bei Planung und Umsetzung unterstützt, zeigt dieser Überblick.

Was ist gemeinsame Energienutzung - Energy sharing?

Gemeinsame Energienutzung (Energy sharing) bedeutet innovative, rechtlich verankerte Zusammenschlüsse von Personen, Unternehmen und lokalen Akteur*innen, die gemeinsam erneuerbare Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und teilen. Ziel ist es, dezentrale Energieproduktion und -nutzung voranzutreiben, die Energieversorgung zu demokratisieren und lokale Wertschöpfung zu stärken. Grundlage dafür sind rechtliche Rahmen, die Energieautonomie fördern und die Energiewende beschleunigen [1]. Hierfür bietet das neue ElWG über die bereits vorhandenen Möglichkeiten der Energiegemeinschaften (GEA/BEG/EEG) noch weitere Möglichkeiten wie Peer-to-Peer Verträge und Direktleitungen.

Drei Arten von Energiegemeinschaften: GEA (gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen), EEG (Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft) und BEG (Bürger-Energie-Gemeinschaft), mit Grafiken von Häusern mit PV-Anlagen untermalt.

(c) ConPlusUltra, 2026; teilweise mit KI erstellt (CoPilot)

In Österreich gibt es drei Modelle von Energiegemeinschaften:

  • Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) – Anlagen, bei denen Energie z.B. über PV-Dächer innerhalb eines Gebäudes oder Wohnblocks geteilt wird.
  • Erneuerbare Energie-Gemeinschaften (EEG) – lokal oder regional vernetzte Akteur*innen teilen erneuerbare Energie untereinander und mit der Gemeinschaft.
  • Bürgerenergie-Gemeinschaften (BEG) – überregionale Zusammenschlüsse, die auch Unternehmen und juristische Personen einschließen können.

Alle drei Modelle setzen auf gemeinsame Nutzung von erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Windkraft oder Biomasse und leisten einen direkten Beitrag zur Senkung von CO₂-Emissionen, zur Dezentralisierung der Energieversorgung und zur Stärkung der lokalen Energieversorgung [2].

Neu im ELWG: Chancen für gemeinsame Energienutzung und Energiegemeinschaften

Mit der Novelle des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) gibt es wichtige neue Rahmenbedingungen für gemeinsame Energienutzung und Energiegemeinschaften in Österreich. Die Regelungen zur gemeinsamen Energienutzung (Bürgerenergie) sind nun explizit im ElWG (§ 65 ff.) verankert. Bestehende Modelle nach dem ElWOG/EAG werden bis zum 1. Oktober 2026 in das neue System überführt, ab dann gelten die neuen Bestimmungen in vollem Umfang.

Aber Achtung, werden Energiegemeinschaften bis dahin nicht in das neue System übergeführt, besteht die Gefahr die Netzgebührenvorteile für die Teilnehmenden zu verlieren!

Neue Formen wie Peer to Peer Verträge und Direktleitungen wurden geschaffen, die Rolle des Aktiven Kunden wurde erweitert und es wurde für mehr Rechtssicherheit gesorgt.

Wichtige Auswirkungen des neuen ELWG-Rahmens:

  • Rechtliche Klarheit: Energiegemeinschaften, gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, Peer to Peer Verträge und Direktleitungen erhalten einen klaren gesetzlichen Rahmen im ElWG – inklusive definierter Teilnehmer*innen-Rollen (Aktiver Teilnehmer, Aggregator, etc.), Betreiber*innenpflichten und Marktprozesse.
  • Marktprozesse & Netzintegration: Verpflichtende Anpassungen bei Netzbetreiber*innen schaffen Voraussetzungen für harmonisierte Marktprozesse, technische Abwicklung und Transparenz bei der gemeinsamen Energienutzung .
  • Rechte und Pflichten: Ab 2026 gelten neue Pflichten, beispielsweise bei Lieferantenverträgen oder spezifischen Rechten für Gebietskörperschaften und große Unternehmen in der gemeinsamen Energienutzung [3].

Diese Neuerungen wirken sich direkt auf die Planung, Strukturierung und den Betrieb von Erneuerbaren Erzeugungsanlagen und Energiegemeinschaften aus und verlangen von Initiator*innen und Betreiber*innen strategische Vorbereitung – von Vertragswerken bis zur technischen Systemintegration.

Warum gemeinsame Energienutzung wie Energiegemeinschaften, Peer to Peer Verträge und Direktleitungen jetzt besonders relevant sind

Gemeinsame Energienutzung bietet sowohl ökonomische als auch ökologische Vorteile:

  • Lokale Wertschöpfung: Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energie bleiben in der Region und stärken lokale Ökonomien.
  • Kostenvorteile: Durch gemeinsame Nutzung und optimierte Energieflüsse können Teilnehmer*innen langfristig Energiekosten senken und Netzentgelte verringern.
  • Klimaschutz: Durch die Nutzung erneuerbarer Quellen (z.B. Photovoltaik) reduzieren Gemeinschaften CO₂-Emissionen und unterstützen konkrete Energiewende-Ziele.
  • Versorgungssicherheit: Dezentrale Erzeugung mit Speichern erhöht die resiliente Versorgung und verringert Abhängigkeiten von zentralisierten Energielieferanten.

Fazit – gemeinsame Energienutzung als Schlüssel zur Energiewende

Die gemeinsame Energienutzung ist ein wirksames Instrument zur Dekarbonisierung, zur Stärkung der lokalen Energieversorgung und zur demokratischen Teilhabe an der Energiewirtschaft. Mit den neuen gesetzlichen Grundlagen im ElWG und der wachsenden PV-Infrastruktur entsteht ein dynamisches Umfeld, in dem strategische Planung, rechtliche Expertise und technische Exzellenz entscheidend für erfolgreiche Projekte sind.

ConPlusUltra begleitet Sie dabei – von der Konzeption bis zum operativen Betrieb.

Gemeinsam gestalten wir eine effiziente, nachhaltige und rechtlich abgesicherte Energiezukunft.

Bei ConPlusUltra bieten wir maßgeschneiderte Dienstleistungen, um Energiegemeinschaften, Peer to Peer Verträge und Direktleitungen von der Idee bis zur Umsetzung und darüber hinaus zu begleiten.

Unser Ziel: wirtschaftlich tragfähige, rechtssichere und technisch exzellente Lösungen im Wirkungsbereich Energiewende + Klimaschutz.

Wie ConPlusUltra gemeinsame Energienutzung unterstützt

Gerne unterstützen wir Sie auch individuell bei der Analyse Ihrer Betroffenheit und der Umsetzung der neuen Anforderungen.

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Porträtfoto von Matthias HUMPELER, Mitarbeiter bei ConPlusUltra
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Matthias Humpeler
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