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Wie weit ist der Omnibus gefahren? Ein Überblick über den Stand der Omnibus-Pakete

Die EU hat eine ganze „Omnibus-Flotte“ losgeschickt – doch viele fahren noch mit angezogener Handbremse. Für Unternehmen wird es immer schwieriger, den Überblick zu behalten.

Wir fassen für Sie den aktuellen Stand der Omnibus-Pakete zusammen.

Eine Person hat die Hand auf dem Lenkrad eines Busses

Was ist der Hintergrund der Omnibus-Flotte?

Der europäische Green Deal wurde vor einigen Jahren als ambitioniertes Paket, mit dem die EU durch eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Wirtschaftspolitik zukunftsfähig gemacht werden sollte, präsentiert. Viele Richtlinien wurden schnell verabschiedet, um die ökologische Transformation voranzutreiben. Nachdem der Ruf nach Entbürokratisierung jedoch immer lauter und gar ein revolutionärer Vereinfachungsprozess gefordert wurde, ist die Europäische Kommission Anfang dieses Jahres rasch wieder zurückgerudert und hat Vereinfachungsvorschläge, auch als Omnibus-Pakete bezeichnet, vorgelegt.

Aus dem ersten präsentierten Omnibus Paket mit Vorschlägen zur Änderung von CSRD und CSDDD wurden schnell mehr. Mittlerweile rollt eine ganze Flotte an Omnibussen quer durch Europa, allerdings weniger mit quietschenden Reifen, sondern mehr mit angezogener Handbremse. Es wird immer schwieriger den Überblick zu behalten und die Unsicherheit für Unternehmen steigt. Von den angekündigten Gesetzesänderungen wurden bisher nur wenige umgesetzt und die Uhr tickt [1].

 

Wie sehen die Omnibus-Pakete aus?

Omnibus I widmet sich dem Thema Nachhaltigkeit. Das Paket wurde am 26.02.2025 vorgelegt und enthält Änderungen von EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Nachhaltigkeit. Ziel ist die Anforderungen an Unternehmen zu verringern, indem Sorgfaltspflichten, die Nachhaltigkeitsberichterstattung und das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) vereinfacht und der Anwendungsbereich durch neue Schwellenwerte eingedämmt wird [2].

Durch Omnibus II sollen Investitionsprogramme wie InvestEU vereinfacht und optimiert werden. Der Vorschlag der Kommission beinhaltet die Erhöhung der Investitionskapazität zur Finanzierung von innovativen Tätigkeiten im Rahmen von Maßnahmen, wie des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit und des Deals für eine saubere Industrie [3].

Omnibus III soll den Verwaltungsaufwand in der Landwirtschaft reduzieren [4].

Omnibus IV enthält Vereinfachungen für kleinere und mittlere Unternehmen und Themen der Digitalisierung. Es wird eine neue Unternehmenskategorie, die Small Mid Caps, eingeführt und es sollen Vereinfachungen durch Digitalisierung in der Produktgesetzgebung geschaffen werden. Unter anderem sollen durch dieses Paket die Datenschutz-Grundverordnung, die Ökodesignverordnung, die EU-Batterienverordnung und die Verordnung über fluorierte Treibhausgase abgeändert werden [5].

Omnibus V soll Vereinfachungen im Verteidigungsbereich bringen [6].

Mit dem Omnibus VI-Paket wird das Chemikalienrecht vereinfacht [7].

Omnibus VII wird sich dem Bereich Digitalisierung [8] widmen und Omnibus VIII dem Umweltbereich [9].

Weitere angekündigte Omnibus-Pakete sind die Pakete zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit [10] und zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften für Energieprodukte [11] und im Jahr 2026 könnten noch mehr Omnibus-Pakte folgen.


Aber nun zu unserer Ausgangsfrage:

Wie weit ist der Omnibus gefahren?

In einem ersten Schritt wurden im April 2025 der Geltungsbeginn der CSRD und der CSDDD verschoben [12]. Dadurch beginnen die Berichtspflichten für die meisten Unternehmen erst zwei Jahre später als ursprünglich angekündigt. Bei der CSRD bleibt lediglich für NFRD-pflichtige Unternehmen alles beim Alten und die Berichtspflicht bleibt bestehen. Da aber die CSRD in Österreich derzeit noch nicht ins nationale Recht umgesetzt wurde, gilt bis auf Weiteres die NFRD. Problematisch wird es nur, wenn die inhaltliche Änderung der CSRD nicht beschlossen wird, bevor die Umsetzung in Österreich durch das NaBeG erfolgt ist [13]. Dann müssten diese Unternehmen plötzlich nach den Kriterien der CSRD berichten, und zwar bereits für das Geschäftsjahr 2024. Auf der Seite des Justizministeriums steht dazu, dass „derzeit überlegt wird, wie die Richtlinie umgesetzt werden kann, ohne die Unternehmen zu einer Berichterstattung zu verpflichten, die aufgrund des „Omnibus-Pakets“ wieder zurückgenommen wird“ [14].

Die inhaltliche Änderung der CSRD, bei der die Schwellenwerte der betroffenen Unternehmen auf über 1000 Mitarbeiter*innen und entweder einem Umsatz von über 50 Millionen EUR oder einer Bilanzsumme von über 25 Millionen EUR angehoben werden sollten, wurde am 22.10.2025 vom EU-Parlament abgelehnt, ebenso wie die inhaltliche Anpassung der CSDDD. Die Entwürfe wurden nun erneut angepasst und das Parlament hat in der Plenarsitzung am 12-13.11.2025 erneut abgestimmt.

Am 13.11. wurde die Vereinfachung der beiden Richtlinien schließlich im Parlament angenommen und der Vorschlag des Rates wieder abgeändert. Die Position des Parlaments sieht jetzt vor, dass nur große Unternehmen mit mehr als 1 750 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, auch im Rahmen der EU-Taxonomie verpflichtet werden sollen. Auch die Berichtsstandards sollen weiter vereinfacht werden. Die CSDDD soll nur noch für große Unternehmen mit mehr als 5 000 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro gelten. Die weiteren Verhandlungen beginnen am 18.11.2025 mit dem Ziel, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2025 abzuschließen [15]. Es bleibt also abzuwarten, ob sich eine Einigung, die endgültige Beschlussfassung und die Veröffentlichung im Amtsblatt bis Jahresende ausgehen.

Die Änderung der CBAM-Verordnung wurde am 17.10.2025 im Amtsblatt veröffentlicht und trat mit 20.10.2025 in Kraft. Damit gilt eine gewichtsbezogene Freigrenze von 50 Tonnen für CBAM-pflichtige Waren, ausgenommen Strom und Wasserstoff. Diese Schwelle gilt kumulativ pro Einführer und Kalenderjahr. Importeure, deren Einfuhren diese Grenze nicht überschreiten, müssen keine weiteren CBAM-Berichtspflichten erfüllen. Die Unternehmen müssen aber eine de minimis Erklärung abgeben und bei jeder Zollanmeldung die erforderlichen Daten angeben, insbesondere den Hinweis auf ihre Befreiung. Unternehmen die mit der Einfuhr von mehr als 50 Tonnen pro Jahr rechnen, müssen sich bis zum 31.03.2026 als CBAM-Anmelder registrieren [16].

Für die Omnibus-Pakete II und III läuft das Gesetzgebungsverfahren, aber bisher konnten keine endgültigen Beschlüsse gefasst werden [17].

Omnibus IV sieht die Einführung von Small-Mid-Caps, als neue Unternehmenskategorie vor. Laut Vorschlag der Kommission sollten das Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten und entweder einem Umsatz von weniger als 150 Millionen EUR oder einer Bilanzsumme von weniger als 129 Millionen EUR) sein [18]. Der Rat hat im September den Entwurf abgeändert und die Schwellenwerte auf Unternehmen mit weniger als 1000 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 200 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von bis zu 172 Mio. € angehoben [19]. Die Entscheidung des Parlaments ist ausstehend.

Im Omnibus VI hat das Parlament die Verschiebung der Änderungen der CLP-Verordnung angenommen und seinen Standpunkt an den Rat weitergeleitet. Der Standpunkt des Parlaments lautet dahingehend, dass die überarbeitete Version der CLP-Verordnung erst ab 01.01.2028 Inkrafttreten soll [20].

Zu den restlichen Omnibus-Paketen gibt es derzeit noch keine aktuellen Informationen, teilweise wurden die Pakete angekündigt aber noch keine Inhalte veröffentlicht. Viele Pakete sind gestartet – aber nur wenige tatsächlich im Ziel. Sie stehen in Werkstätten herum und warten auf die Mechaniker*innen.


Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

Viele der geplanten Omnibus-Vereinfachungen könnten neue Berichtsanforderungen wie VSME stärken. Das bedeutet: Unternehmen, die ihre Prozesse, Compliance-Strukturen und Berichterstattung bereits heute proaktiv anpassen, sind später klar im Vorteil: Sie können Ressourcen effizient einsetzen, Risiken minimieren und die Anforderungen reibungslos erfüllen, sobald die endgültigen Beschlüsse in Kraft treten.

Proaktives Handeln ermöglicht es Unternehmen, die bevorstehenden regulatorischen Änderungen aktiv zu steuern, statt erst reagieren zu müssen. Wer frühzeitig die richtigen Maßnahmen einleitet, ist bestens vorbereitet – und kann die kommenden Anforderungen der Omnibus-Pakete gezielt umsetzen.

Sie möchten wissen, wie Sie Ihr Unternehmen optimal vorbereiten? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie zu allen Omnibus-Paketen, möglichen Anforderungen und zukünftigen Berichtspflichten.

Wir informieren Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen – folgen Sie dazu einfach unseren Beiträgen auf LinkedIn.

 

Unsere Leistungen für Unternehmen


Quellen:

[1] Europäischer Rat (2025): Vereinfachung der EU-Vorschriften. Abgerufen unter: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/simplification/ (10.11.2025)

[2] Europäische Kommission (2025): General publications Omnibus II. Abgerufen unter: Omnibus I - European Commission (10.11.2025)

[3] Europäischer Rat (2025): Vereinfachung der EU-Vorschriften. Abgerufen unter: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/simplification/ (10.11.2025)

[4] Europäische Kommission (2025): Pressemitteilung 14.05.2025; Omnibus-Paket: Kommission will GAP vereinfachen und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Abgerufen unter: Omnibus-Paket: Kommission will GAP vereinfachen und Wettbewerbsfähigkeit stärken - Vertretung in Deutschland (11.11.2025)

[5] Europäische Kommission (2025): General publications omnibus IV. Abgerufen unter: Omnibus IV - Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs (10.11.2025)

[6] Europäischer Rat (2025): Vereinfachung der EU-Vorschriften. Abgerufen unter: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/simplification/ (10.11.2025)

[7] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1272/2008, (EG) Nr. 1223/2009 und (EU) 2019/1009 im Hinblick auf die Vereinfachung bestimmter Anforderungen und Verfahren für chemische Produkte

[8] Europäische Kommission (2025): General publications Omnibus II. Abgerufen unter: Omnibus II - European Commission (10.11.2025)

[9] Europäische Kommission: Daily News 23.07.2025; Commission invites feedback on future simplification of environmental legislation. Abgerufen unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/mex_25_1896 (10.11.2025)

[10] Europäische Kommission: Pressemitteilung 16.09.2025; Vereinfachung des EU-Rechts für Lebens- und Futtermittel: Ihre Meinung ist gefragt. Abgerufen unter: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/vereinfachung-des-eu-rechts-fur-lebens-und-futtermittel-ihre-meinung-ist-gefragt-2025-09-16_de  (10.11.2025)

[11] Europäische Kommission: News announcement 22.10.2025; Energy to remain a priority EU policy area in 2026. Abgerufen unter: https://energy.ec.europa.eu/news/energy-remain-priority-eu-policy-area-2026-2025-10-22_en (11.11.2025)

[12] Richtlinie (EU) 2025/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. April 2025 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüglich der Daten, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen erfüllen müssen

[13] Parlament Österreich (2025): Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz; Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG. Abgerufen unter: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/ME/4/fname_1665580.pdf (12.11.2025)

[14] Bundesministerium Justiz (2025): Themen Zivilrecht Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive); Omnibus-Richtlinie. Abgerufen unter: Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive); Omnibus-Richtlinie - BMJ (12.11.2025)

[15] Europäisches Parlament (2025): Angenommene Texte. Abänderungen des Europäischen Parlaments vom 13. November 2025 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (COM(2025)0081 – C10-0037/2025 – 2025/0045(COD))1 (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung) https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2025-0264_DE.pdf  (14.11.2025)

[16] Verordnung (EU) 2025/2083 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/956 hinsichtlich einer Vereinfachung und Stärkung des CO2-Grenzausgleichssystems

[17] Rat der Europäischen Union: Pressemitteilung 23.09.2025; Programm „InvestEU“: Rat und Parlament vereinbaren einfachere und effizientere Gestaltung. Abgerufen unter: Programm „InvestEU“: Rat und Parlament vereinbaren einfachere und effizientere Gestaltung - Consilium (12.11.2025)

Rat der Europäischen Union: Pressemitteilung 10.11.2025; Rat und Parlament erzielen Einigung über die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Abgerufen unter: Rat und Parlament erzielen Einigung über die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik - Consilium (12.11.2025)

[18] Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council amending Regulations (EU) 2016/679, (EU) 2016/1036, (EU) 2016/1037, (EU) 2017/1129, (EU) 2023/1542 and (EU) 2024/573 as regards the extension of certain mitigating measures available for small and medium sized enterprises to small mid-cap enterprises and further simplification measures

[19] Rat der Europäischen Union: Pressemitteilung 24.09.2025; Vereinfachung: Rat legt Standpunkte zu Digitalisierung und gemeinsamen Spezifikationen sowie zu kleinen Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung fest, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern. Abgerufen unter: Vereinfachung: Rat legt Standpunkte zu Digitalisierung und gemeinsamen Spezifikationen sowie zu kleinen Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung fest, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern - Consilium (12.11.2025)

[20] European Parliament legislative resolution of 23 October 2025 on the proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council amending Regulation (EU) 2024/2865 as regards dates of application and transitional provisions (COM(2025)0526 – C10-0142/2025 – 2025/0526(COD)) Texts adopted - Dates of application and transitional provisions for chemical products - Thursday, 23 October 2025 (14.11.2025)

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