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Compliance-Prüfung im EHS-Recht: So prüfen Sie Gesetze und Bescheide in der Praxis

Register, Aufträge und Software schaffen die Basis. Ob ein Betrieb tatsächlich rechtskonform ist, zeigt aber erst die Prüfung. Eine Compliance-Prüfung vergleicht den tatsächlichen Zustand von Anlagen, Gebäuden und Abläufen mit den Vorgaben aus Gesetzen und Bescheiden. In Österreich ist sie teilweise gesetzlich vorgeschrieben, etwa durch § 82b Gewerbeordnung 1994, und Managementsysteme nach ISO 14001, 45001 und 50001 verlangen sie ebenfalls. Dieser Beitrag zeigt, wie die Prüfung in der Praxis gelingt und wo die typischen Stolpersteine liegen.

Artikel von Mag. iur. Peter Gratzl

Was ist eine Compliance-Prüfung?

Eine Compliance-Prüfung – auch Rechtskonformitätsprüfung genannt – beantwortet eine einfache Frage: Entspricht der Betrieb den Vorgaben, die für ihn gelten? Geprüft werden zwei Ebenen. Erstens die gesetzlichen Anforderungen aus EU-, Bundes- und Landesrecht, etwa zu Arbeitnehmerschutz, Abfall, Wasser oder Energie. Zweitens die Bescheide der Behörden mit ihrem Genehmigungsumfang und den Auflagen. Das Ergebnis ist eine dokumentierte Aussage je Anforderung: eingehalten, nicht eingehalten oder nicht mehr relevant, jeweils mit Begründung und Nachweis.

 

Was gehört zur Prüfung und was nicht?

Eine Rechtskonformitätsprüfung ist keine technische Einzelprüfung wie die Elektroüberprüfung oder die Prüfung eines Druckgeräts. Diese Prüfungen sind selbst Anforderungen – die übergeordnete Prüfung kontrolliert, ob sie fristgerecht stattgefunden haben und dokumentiert sind. Bei Bescheiden gibt es zwei Blickwinkel: Die Konsensprüfung klärt, ob alles, was im Betrieb steht und passiert, auch genehmigt ist. Die Auflagenprüfung klärt, ob die Auflagen erfüllt sind. Der Bescheidkonsens ist dabei der gesamte genehmigte Umfang an Anlagen und Tätigkeiten.

 

Wo ist die Prüfung rechtlich vorgeschrieben?

Mehrere Materiengesetze verpflichten Betreiber*innen zu wiederkehrenden Prüfungen. Am bekanntesten ist § 82b Gewerbeordnung 1994: Genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen sind alle fünf Jahre zu prüfen, Anlagen im vereinfachten Verfahren nach § 359b alle sechs Jahre – sofern der Bescheid nichts anderes festlegt. Über jede Prüfung ist eine Prüfbescheinigung mit vollständiger Dokumentation von Umfang und Inhalt zu erstellen. Festgestellte Mängel brauchen Vorschläge zur Behebung samt Fristen. Vergleichbare Prüfpflichten enthalten etwa das Wasserrechtsgesetz (§ 134 WRG), das Eisenbahngesetz (§ 19a EisbG) und einige Landes-Elektrizitätsgesetze. Managementsysteme nach ISO 14001, 45001 und 50001 fordern zusätzlich eine regelmäßige Bewertung der Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen.

Wie läuft eine Compliance-Prüfung in der Praxis ab?

Typische Anwendungsfälle

Betroffen sind alle Betriebe mit genehmigten Anlagen: vom Gewerbebetrieb mit Betriebsanlagengenehmigung über Industriebetriebe mit wasser- und abfallrechtlichen Bescheiden bis zu Unternehmen mit zertifiziertem Managementsystem. Besonders lohnend ist eine umfassende Prüfung vor einer Standorterweiterung, einem Betreiberwechsel oder einem Unternehmenskauf.

 

Häufige Fehler

  • Nur das Bescheiddokument wird geprüft, Verhandlungsschrift und verklausulierte Pläne fehlen
  • Aktuelle Ausführungspläne werden mit dem genehmigten Zustand verwechselt
  • Auflagen werden als „erfüllt“ markiert, ohne dass ein Nachweis vorliegt
  • Die Prüfbescheinigung nach § 82b GewO dokumentiert Umfang und Inhalt der Prüfung nicht
  • Das Wissen über den Genehmigungsstand hängt an einer Person und geht mit deren Pensionierung verloren

 

Empfehlungen

  • Vor der ersten Prüfung eine vollständige Bescheidablage aufbauen, im Zweifel über eine Akteneinsicht
  • Die Prüfung immer mit einer Begehung vor Ort verbinden
  • Unklare Fälle früh mit der Behörde klären, statt sie offen zu lassen
  • Zwischen den gesetzlichen Intervallen Stichproben einplanen, etwa jährlich im internen Audit
  • Ergebnisse direkt im Register erfassen, damit sie für die nächste Prüfung verfügbar sind

 

Was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Unternehmen sollten klären, wann ihre letzte Prüfung nach § 82b GewO stattgefunden hat und ob die Prüfbescheinigung vollständig dokumentiert ist. Fehlen Unterlagen oder ist der Konsens unklar, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine strukturierte Compliance-Prüfung und nicht erst, wenn die Behörde zur Überprüfung kommt.


Fazit

Eine Compliance-Prüfung macht sichtbar, ob Register, Aufträge und Software tatsächlich im Betrieb ankommen. Wer vollständige Unterlagen hat, den Spruch der Bescheide ernst nimmt und Auflagen mit Nachweisen belegt, erfüllt nicht nur § 82b GewO und die Anforderungen von ISO 14001, 45001 und 50001. Er erkennt auch Risiken früh. Bevor sie bei einer behördlichen Überprüfung, einem Betreiber*innenwechsel oder einem Unternehmenskauf zum Problem werden.

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Mag. iur.
Peter Gratzl
Teamleiter Compliance Integration, Partner

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