Zum Hauptinhalt springen
ConPlusUltra
News

EHS-Compliance: Was steckt wirklich dahinter? Teil 1

Compliance ist in aller Munde. Doch wenn Compliance Officer an ihre Kernthemen denken, fallen meist folgende Themen: Korruption, Datenschutz, Kartellrecht. Doch Compliance ist viel mehr.

Hinter dem Begriff Compliance steckt auch ein hochkomplexer, rechtlich sensibler Bereich, der Unternehmen täglich exponiert – das EHS-Recht (Environment, Health & Safety). Und dieser Bereich wird in der Praxis oft unterschätzt, falsch zugeordnet oder schlicht delegiert. Dieser zweiteilige Beitrag zeigt, warum das ein Problem ist – und wie es besser geht.

Eine Person organisiert und sortiert mehrere dicke Dokumentenstapel auf einem Schreibtisch. Die Dokumente sind mit bunten Klebezetteln und Büroklammern versehen. Die Szene vermittelt den Eindruck von umfangreicher Büroarbeit.

Was Compliance bedeutet – und was die ISO 37301 dazu sagt

Compliance bedeutet Rechtskonformität: die systematische Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und – das ist entscheidend – auch von Auflagen aus Genehmigungsverfahren. Seit 2021 gibt es mit der ISO 37301 erstmals eine zertifizierbare internationale Norm für Compliance-Management-Systeme, die die frühere ISO 19600 ablöst.

Was fordert die ISO 37301 konkret?

Im Kern verlangt sie:

  • die vollständige Ermittlung aller einzuhaltenden Verpflichtungen (Compliance-Register),
  • klar definierte Verantwortlichkeiten für jeden Compliance-Bereich,
  • eine Risikobewertung der identifizierten Anforderungen,
  • dokumentierte Nachweise über die tatsächliche Einhaltung sowie
  • eine regelmäßige Überprüfung und kontinuierliche Verbesserung des Systems.

Das klingt abstrakt – ist aber nichts anderes als das, was ein professionelles EHS-Management schon lange lebt. Die ISO 37301 schafft nun den normativen Rahmen, der auch für Compliance Officer verbindlich ist: Compliance ist kein punktuelles Thema, sondern ein Managementsystem.

EHS-Compliance ist nicht gleich Korruptionsprävention

An dieser Stelle lohnt sich eine wichtige Klarstellung: EHS-Recht und klassische Compliance-Themen wie Korruption, Bestechung, Sanktionslisten oder Kartellrecht sind verschiedene Disziplinen – auch wenn sie unter dem Oberbegriff "Compliance" zusammengefasst werden.

Korruptions- und Antikorruptionsrecht zielt auf menschliches Verhalten ab: Wer zahlt wem, wofür, und ist das zulässig? EHS-Recht hingegen reguliert technische Anlagen, Emissionen, gefährliche Stoffe, Arbeitsbedingungen und den Umgang mit der Umwelt. Ein Emissionsgrenzwert lässt sich nicht "im Wesentlichen einhalten" – entweder er wird eingehalten oder nicht. Eine Betriebsanlagengenehmigung aus dem Jahr 2003 ist genauso rechtsverbindlich wie ein aktuelles Gesetz. Das sind zwei völlig verschiedene Compliance-Welten.

Unternehmen, die EHS-Compliance nicht gleich ernst nehmen wie z.B. Korruption, gehen ein erhebliches rechtliches Risiko ein – von Verwaltungsstrafen über Betriebsschließungen bis zur persönlichen Haftung von Verantwortlichen.

Drei Gesetzgeber, ein Betrieb – das Regelungsmeer navigieren

Wer EHS-Compliance ernstnimmt, stößt schnell auf eine strukturelle Herausforderung: Es gibt kein zentrales "Umweltschutzgesetz" und kein einheitliches Arbeitsschutzgesetzbuch in Europa. Stattdessen regeln EU, nationale Gesetzgeber und auch die Länder teils denselben Sachverhalt, teils mit unterschiedlichen Anforderungen.

Ein Beispiel, das diese Komplexität anschaulich macht: Kälteanlagen und Klimatisierung. Wer in einem Unternehmen eine Klimaanlage betreibt, muss je nach Standort und Anlagentyp Anforderungen aus mehreren Rechtsquellen gleichzeitig erfüllen – Bautechnikverordnung des Bundeslandes, bundesrechtliche Kälteanlagenregelungen, Druckgeräteregelungen und die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gas-VO). Unterschiedliche Prüffristen, unterschiedliche Dokumentationspflichten, unterschiedliche Zuständigkeiten – und alle sind rechtsverbindlich.

Hinzu kommen die einschlägigen Managementnormen, die dieses Thema aus einer anderen Perspektive adressieren:

  • ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) fordert die systematische Ermittlung aller relevanten Umweltrechtsanforderungen und deren nachgewiesene Einhaltung.
  • ISO 45001 (Arbeitssicherheitsmanagementsysteme) verlangt dasselbe für den Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.
  • ISO 50001 (Energiemanagementsysteme) bezieht Energierecht und -effizienzanforderungen explizit in die Compliance-Verpflichtungen ein.

Diese Normen schaffen also eine normative Verpflichtung zur Legal Compliance – weit über "wir haben ein Handbuch" hinaus. Wer nach ISO 14001, 45001 oder 50001 zertifiziert ist oder werden will, braucht ein funktionierendes EHS-Rechtsregister.

Bescheide, Auflagen und "totes Recht" – unterschätzte Risiken

Gesetze und Verordnungen sind eine Sache. Bescheide eine andere. Ein Betriebsanlagengenehmigungsbescheid kann strenger sein als das zugrundeliegende Gesetz – und ist dennoch (oder gerade deshalb) vollständig rechtsverbindlich. Eine Auflage aus einem Genehmigungsverfahren aus dem Jahr 1998 gilt so lange, bis sie förmlich aufgehoben wird. Ob sie noch jemand im Unternehmen kennt, ist rechtlich irrelevant.

Besondere Vorsicht gilt beim sogenannten "toten Recht": Vorschriften, die in der behördlichen Praxis selten oder nie kontrolliert werden, aber geltendes Recht bleiben. Ein klassisches Beispiel ist die Pflicht zur Bekanntmachung von Emissionsdaten nach dem Umweltinformationsgesetz. Kaum bekannt, kaum kontrolliert – aber: Haben Sie an einer allgemein zugänglichen Stelle Messergebnisse wiedergegeben?

 

Und noch ein oft übersehener Punkt: Die regelmäßige Überprüfung nach § 82b GewO (Österreich) oder vergleichbare Eigenkontrollen (§ 19a Eisenbahngesetz, § 134 WRG) liegen in der Eigenverantwortung des Betriebes. Die Behörde erinnert nicht. Wer nicht vorbereitet ist, kann die aktuelle Prüfbescheinigung – die im Betreib aufzuliegen hat – nicht unverzüglich vorweisen. Und ohne Meldung an die Behörde darf es ja auch keine Mängel geben – Stimmt das so?

Soweit die rechtliche Ausgangslage. Doch wer trägt in der Praxis die Verantwortung für all das? Und was passiert, wenn Compliance Officer EHS-Themen einfach an die Beauftragten delegieren – und sich dann nicht mehr damit beschäftigen? Darum geht es in Teil 2.


Teil 2: Wer macht eigentlich EHS-Compliance – und wer sollte es tun? Coming soon!

Sie benötigen Unterstützung bei der Rechtskonformität Ihres Unternehmens?
Wir unterstützen Sie gerne!

Kontakt

Porträtfoto von Peter GRATZL, Mitarbeiter bei ConPlusUltra
Mag. iur.
Peter Gratzl
Teamleiter Compliance Integration, Partner

News

Person sitzt im Freien mit einem Laptop auf dem Schoß; auf dem Bildschirm ist eine leuchtende, futuristische Cyber‑Security‑Grafik mit großem Schloss‑Symbol zu sehen

26.02.2026

NIS 2 – alle reden davon. Aber betrifft es mein Unternehmen?

Artikel lesen
Ein Stapel gefalteter Tageszeitungen liegt auf einem Tisch, links im Bild ist ein transparentes blaues Pluszeichen eingeblendet.

09.11.2018

Gesetzesmanagement – Einhalten von Vorschriften

Artikel lesen
Alle anzeigen
Eine Person hält ein Smartphone in der Hand und nutzt die Website von ConPlusUltra. Auf dem Bildschirm ist ein Newsletter-Anmeldeformular zu sehen mit dem Text ‚Wir halten Sie auf dem Laufenden‘ und Feldern für Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse.

Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Newsletter!

In unserem Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über unsere aktuellen Akademie-Schulungen und Neuigkeiten aus der ConPlusUltra-Welt.


ConPlusUltra-Newsletter abonnieren
Luftaufnahme von vier Arbeitern mit Schutzhelmen und Warnwesten, die auf einem großen Dach mit Solarzellen stehen und diese inspizieren oder warten.

Unsere Services

Wir bieten maßgeschneiderte Fach- und Prozessberatung für innovative Unternehmen, Gewerbe und Industrie. 

Mehr Information


Luftbild der Strandbar Herrmann an der Donau mit vielen rot-weißen Liegestühlen, runder Veranstaltungsfläche und angrenzendem Solardach auf einem Gebäude.

Referenzen

Unsere Referenzen sprechen für sich – überzeugen Sie sich von unserer Erfahrung und unserem Know-How mit einem Blick auf unsere erfolgreichen Projekte.

Mehr Information


Dieser News-Beitrag hat Ihr Interesse geweckt?

In unseren Servicebereichen erfahren Sie, womit wir ihnen weiterhelfen können.