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EHS-Compliance: Wer macht's, und wer sollte es tun? Teil 2

In Teil 1 haben wir gesehen, wie komplex das EHS-Rechtsumfeld ist – drei Gesetzgeber, unzählige Bescheide, Normen wie ISO 14001 und 45001, und Vorschriften, die gelten, auch wenn sie kaum jemand kennt. Jetzt stellt sich die entscheidende Frage: Wer ist in Unternehmen eigentlich dafür zuständig? Und wie muss sich die Rolle des/der Compliance Managers/in dabei weiterentwickeln? Bleibt es am Umweltbeauftragten oder Energiebeauftragten hängen?

Eine Nahaufnahme einer Hand, die mit einem Kugelschreiber eine Checkliste auf einem Klemmbrett abhakt. Der Fokus liegt auf der Hand und den Kontrollkästchen, während der Rest des Dokuments unscharf ist. Die Szene vermittelt eine strukturierte Überprüfung oder Bewertung.

Die Beauftragten-Falle: Delegation ist keine Compliance

In der Praxis läuft es in vielen Unternehmen so: Der/die Compliance Manager*in erkennt, dass EHS-Themen irgendwie dranhängen – und hängt sie weiter. An die Sicherheitsfachkraft (SFK), den/die Umweltbeauftragte*n, den/die Abfallbeauftragte*n, den/die Energiebeauftragte*n, etc. Verständlich – diese Personen haben das Fachwissen.

Aber: Problem verschoben, nicht gelöst.

Diese Funktionen haben gesetzlich definierte Aufgaben in ihrem jeweiligen Bereich – aber sie sind in aller Regel keine Compliance-Systeme.

Konkret: Wer pflegt das Rechtsregister vollständig und aktuell? Wer bewertet, ob eine neue EU-Verordnung das Unternehmen betrifft? Wer stellt sicher, dass Bescheidauflagen aus dem Jahr 2003 noch bekannt und nachweislich eingehalten werden? Wer dokumentiert die Einhaltung so, dass sie vor einer Behörde oder einem Zertifizierungsauditor standhält?

Die ISO 37301 ist in diesem Punkt klar: Compliance-Verantwortung kann delegiert werden, aber nicht abgeschoben. Wer als Compliance Manager*in EHS-Themen übergibt und sich dann nicht mehr darum kümmert, handelt nicht im Sinne eines wirksamen Compliance-Management-Systems – und exponiert das Unternehmen rechtlich.

Lieferkettenrecht verändert das Spiel – Compliance wird zur Querschnittsfunktion

Mit dem Lieferkettenrecht – konkret der EU-Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie (CSDDD) und einer wachsenden Zahl produktspezifischer Regelwerke – verändert sich die Natur von EHS-Compliance fundamental. Es reicht nicht mehr, das eigene Rechtsregister zu pflegen und die eigenen Anlagen im Blick zu haben. Unternehmen müssen nun auch prüfen, was ihre Lieferant*innen tun, was in ihre Produkte eingeht, und wie ihre Produkte bei Kund*innen oder auf dem Markt ankommen.

Compliance wird damit zur echten Querschnittsfunktion: eine Aufgabe, die mehrere Abteilungen einbindet, koordiniert und strukturiert – und für die Compliance Manager*innen die Verantwortung tragen, auch wenn sie nicht alle fachlichen Details selbst beherrschen können.

Praxisbeispiel: Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) als Koordinationsaufgabe

Ein konkretes, aktuelles Beispiel, das viele Unternehmen in der EU gerade beschäftigt: die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation). Diese ist nicht zu verwechseln mit der bisherigen nationalen Verpackungsverordnung basierend auf der bisherigen Richtlinie – sie ist kein klassisches Abfallrecht mehr. Sie greift tief in Produktdesign, Beschaffung, Kennzeichnung und Vertrieb ein.

Was bedeutet das organisatorisch? Plötzlich müssen zusammenarbeiten:

Einkauf

Woher stammen die Verpackungen? Welche Materialien werden verwendet? Erfüllen die Lieferant*innen die neuen Anforderungen an Rezyklat-Anteile? Gibt es Alternativen, die die Compliance-Anforderungen besser erfüllen? Der Einkauf muss Verpackungsmaterialien künftig unter Compliance-Gesichtspunkten bewerten.

Qualitätsmanagement

Welche Verpackungsanforderungen sind für die Produktqualität und -sicherheit unverzichtbar? Welche Materialsubstitutionen sind technisch möglich, ohne Qualitäts- oder Sicherheitsstandards zu kompromittieren? Das Qualitätsmanagement muss technische Grenzen definieren, innerhalb derer Compliance-konforme Lösungen gesucht werden.

Marketing

Was muss auf der Verpackung stehen? Welche Kennzeichnungspflichten gelten – und welche sind freiwillig, aber riskant? Werden wir durch bestimmte Gestaltungsentscheidungen zum "Erzeuger" im Sinne der Verordnung – mit allen damit verbundenen Pflichten? Marketing-Entscheidungen über Verpackungsdesign und -kommunikation haben heute unmittelbare Compliance-Implikationen.

Vertrieb

In welche Länder liefern wir? In welchen Märkten müssen wir uns bei nationalen Systemen registrieren lassen? Welche Kund*innen sind Endverbraucher*innen, welche gewerbliche Abnehmer*innen – und was ändert das an unseren Pflichten? Der Vertrieb muss Marktinformationen liefern, die direkt in die Compliance-Bewertung einfließen.

Das alles kann der/die Compliance Manager*in nicht allein. Und es kann auch nicht einfach delegieren werden. Man muss koordinieren, den Prozess führen und sicherstellen, dass alle relevanten Stellen zur richtigen Zeit die richtigen Informationen liefern – ähnlich wie Projektmanager*innen, aber mit rechtlicher Verantwortung.

Stellen Sie sich konkrete Frage: Wenn ein Kunde einen netten Brief schriebt, womit er Ihre Bestätigung einfordert, dass Sie die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung einhalten – Wer wird das in Ihrem Unternehmen bearbeiten/beantworten?

Was das für die Compliance-Funktion bedeutet – und wie es besser geht

EHS-Compliance der Zukunft ist keine reine Rechtsabteilungsaufgabe mehr. Sie ist eine Schnittstellenfunktion, die rechtliches Know-how mit Organisationsvermögen verbindet. Compliance Manager*innen, die EHS-Themen an Beauftragte delegieren und sich dann zurücklehnen, riskieren nicht nur Sanktionen – sie verpassen auch die Chance, einen echten strategischen Mehrwert für das Unternehmen zu schaffen.

Ein wirksames EHS-Compliance-System braucht:

  • Ein vollständiges, aktuelles Rechtsregister – mit klaren Verantwortlichen, Fristen und dokumentierten Nachweisen der Einhaltung. Dies umfasst zumindest Gesetze und Bescheide.
  • Eine saubere Aufgabenteilung zwischen der Compliance-Funktion und den EHS-Beauftragten: Die Beauftragten liefern Fachwissen und führen operative Maßnahmen durch; die Compliance-Funktion stellt das System, überwacht und berichtet.
  • Strukturierte Einbindung anderer Abteilungen bei übergreifenden Themen wie dem Lieferkettenrecht oder produktspezifischen Regulierungen.
  • Eine Dokumentation, die im Ernstfall trägt – vor der Behörde, vor dem Zertifizierungsauditor, vor Gericht.

EHS-Compliance ist keine lästige Pflicht, die man möglichst schnell loswird. Sie ist ein strategisches Thema – mit echten Haftungsrisiken, aber auch echten Chancen: Wer seine EHS-Pflichten kennt, dokumentiert und systematisch managt, ist nicht nur rechtssicherer, sondern auch wettbewerbsfähiger. Gerade im Zeitalter von Lieferkettenrecht, CSRD-Berichterstattung und wachsenden Anforderungen an die ESG-Performance von Unternehmen.

Möchten Sie Ihr EHS-Compliance-System auf den Prüfstand stellen oder aufbauen? ConPlusUltra unterstützt Sie dabei – von der Rechtsermittlung bis zur strukturierten Umsetzung.

Kontakt

Porträtfoto von Peter GRATZL, Mitarbeiter bei ConPlusUltra
Mag. iur.
Peter Gratzl
Teamleiter Compliance Integration, Partner

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