Arbeitsfreigabe und Unterweisung in explosionsgefährdeten Bereichen (§ 6 VEXAT)
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In explosionsgefährdeten Bereichen ist für eine Arbeitsfreigabe und Beaufsichtigung der Mitarbeiter zu sorgen. Diese Arbeiten dürfen nur durch Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen durchgeführt werden.
