Arbeitsfreigabe und Unterweisung in explosionsgefährdeten Bereichen (§ 6 VEXAT)
In explosionsgefährdeten Bereichen ist für eine Arbeitsfreigabe und Beaufsichtigung der Mitarbeiter zu sorgen. Diese Arbeiten dürfen nur durch Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen durchgeführt werden.