Lesen Sie den ConPlusUltra Artikel zur Betriebsanlagenprüfung.
Eine Betriebsanlagenüberprüfung ist in Eigenverantwortung durchzuführen, das heißt die Behörde setzt keine Frist oder Erinnerung. Der Überprüfung der Betriebsanlagen gem. § 82b kann aber auch anders entsprochen werden.
Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, wer prüfen darf, wann geprüft, was geprüft und wie geprüft werden muss, wird im Beitrag behandelt.
Ebenso wie die Bescheinigung der wiederkehrenden Prüfung erfolgt und wann gestraft wird, lesen Sie wie immer praxisnah von ConPlusUltra aufbereitet: weiter zum Artikel
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