Einreichung gemäß Kraftstoffverordnung

Anfrage

11.05.2022

Die Einreichung gemäß Kraftstoffverordnung 2012 betrifft alle Unternehmen, die in Österreich Kraftstoffe in den Verkehr bringen. Diese Kraftstoffunternehmen wie Tankstellenbetreiber und Mineralölunternehmen sind nach §20 der KVO beim Umweltbundesamt meldepflichtig und haben jedes Jahr bestimmte Treibhausgas-Einsparungsziele und Biokraftstoff-Substitutionsziele, die bei Nichterreichen mit Ausgleichszahlungen oder Strafen belegt werden. Diese Minderungsziele können allerdings auch durch die Anrechnung des Beitrags von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen erzielt werden.

Die Kraftstoffverordnung betrifft auch die E-Ladestellenbetreiber. Diese können sich seit zwei Jahren auch erneuerbaren Strommengen, die durch E-Ladesäulen an Endverbraucher abgegeben wurden, anrechnen lassen. Somit ergibt sich ein finanzieller Bonus für den Betrieb von E-Ladestationen.
Anrechnen lassen sich nicht nur öffentliche Ladestationen, sondern unter gewissen Voraussetzungen auch halböffentlich Ladestationen die sich z.B. auf einem Unternehmensparkplatz befinden und nur den Mitarbeiter und Kunden zugänglich sind.

Anrechnung für E-Ladesäulenbetreiber

Für E-Ladesäulenbetreiber/-besitzer ergibt sich ein Zusatzeinkommen durch die Anrechnung und den Verkauf der abgegebenen Strommengen durch E-Ladesäulen gemäß §11 der KVO.
Kraftstoffunternehmen (Tankstellenbetreiber) erfüllen die Ziele nach §5 & §7 der KVO und ersparen sich Strafen durch den Zukauf von Strombescheiden nach §11 KVO.

ConPlusUltra hat dieses Jahr für zwei Großunternehmen, die in Österreich mehrere E-Ladestellen betreiben, über 500 MWh an Strom aus diesen Ladestellen beim Umweltbundesamt eingereicht, anrechnen lassen und in weiterer Folge erfolgreich verwertet.

Bild zu KVO Verordnung E-LadestelleAlexander Klaffenböck und Matthias Humpeler von ConPlusUltra begleiten und unterstützen Unternehmen, die eigene E-Ladesäulen in Österreich besitzen und betreiben, bei den Einrechnungsanforderungen, der Datenaufbereitung und der Abwicklung des Anrechnungsprozesses mit dem Umweltbundesamt. Nach einer erfolgreichen Anerkennung aller eingereichten Strommengen, übernimmt ConPlusUltra auch die Vermarktung der Strombescheide, kümmert sich um die Angebotseinholung und wickelt den Verkauf für die E-Ladesäulenbetreiber ab.

Unternehmen können sich somit beim Ausbau der firmeninternen E-Ladeinfrastruktur und bei der Installation von öffentlichen Ladepunkten über eine Zusatzeinkommensquelle freuen und bekommen für jede an E-Autofahrer abgegebene kWh, noch einen kleinen extra Bonus über den Verkauf der Strombescheide nach §11 der KVO.

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