Eine Änderung der Verordnung über die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten (VbF) steht schon länger im Raum – nun wird ein neuer Anlauf gestartet. Grund für die Überarbeitung sind insbesondere die EU-Regeln zur Einstufung von Chemikalien (CLP-Verordnung), Gefahrgutvorschriften und Vorgaben zum Explosionsschutz.
Die Änderungen wurden seit 2010 von Arbeitskreisen erarbeitet. Die Verordnung soll wieder für Gewerbe-, Eisenbahn-, Rohrleitungsbetriebe und Apotheken gelten sowie für alle, die dem ASchG unterliegen. Allerdings soll das Luftfahrtgesetz keine Rechtsgrundlage mehr sein.
Wesentliche Änderung wird aufgrund CLP-Verordnung sein, dass brennbare Flüssigkeiten nur noch bis zu einem Flammpunkt von 60°C (bisher 100°C) definiert sind sowie die Einteilung in Gefahrenkategorien.