14% Öko-Investitionsprämie
Seit 01.09.2020 ist Antragstellung für die 14% Öko-Investitionsprämie möglich. Dies gilt für Investitionen ab 01.08.2020. Die Antragstellung muss bis 28.02.2021 erfolgen. Die Inbetriebnahme und Bezahlung der geförderten Maßnahmen müssen bis spätestens 28.02.2022 abgeschlossen sein. Für Investitionen von mehr als 20 Mio. Euro gilt der 28.02.2024.
Voraussetzungen:
- Investition(en) von mindesten 5.000 Euro (mehrere können zusammengefasst werden)
- Materielle oder immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (auch in gebrauchte Anlagen und GWG)
- Unternehmen, mit Sitz und/oder einer Betriebstätte in Österreichm die rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.
Für Unternehmen mit Neuinvestitionen im Bereich der Ökologisierung gegibt es einen Investitionszuschuss in Höhe von 14 % der gesamten aktivierten Anschaffungskosten für die Umweltinvestition. Diese Förderung kann zusätzlich zu den bestehenden Förderungsangeboten in Anspruch genommen werden. Eine Kombination von bestehenden Umweltförderungen mit der Öko-Investitionsprämie kann einen Zuschussbetrag von bis zu 50 % der Investitionskosten ermöglichen.
Wir beraten Sie gerne, wie Sie Investitionen in Energie- und Umweltprojekte jetzt rasch umsetzen und dabei alle Förderungen ausschöpfen können.