Anlagenprüfung § 82b GewO Anfrage

Bei der gesamten Anlagenprüfung § 82b GewO begleiten Sie die Experten von ConPlusUltra im Rahmen der Compliance Prüfung. Unsere JuristInnen und TechnikerInnen sammeln und sichten sämtliche relevanten Bescheide des Kundenunternehmens. Unternehmen sind aufgrund diverser Rechtsgrundlagen verpflichtet, ihre Anlagen regelmäßig – typischerweise alle 5 Jahre – auf Bescheid- und Gesetzeskonformität zu überprüfen. So zB. aufgrund von § 82b Gewerbeordnung, § 134 Wasserrechtsgesetz, § 19a Eisenbahngesetz und §_140_Gaswirtschaftsgesetz.

Dabei müssen sie den zuständigen Behörden darüber Meldung in Form einer Prüfbescheinigung erstatten. Diese Anlagenprüfung § 82b GewO muss ergänzend zum internen Prüfsystem, das Bestandteil jedes Compliance Management Systems ist, durchgeführt werden.

Um eine vollständige Prüfung zu gewährleisten, ist die Einsichtnahme in alle Bescheide und Verhandlungsschriften sowie in verklausulierte Einreichunterlagen und den zugehörigen Behördenschriftverkehr erforderlich und sinnvoll.

Sollte sich im Zuge der Überprüfung die Notwendigkeit eines Bescheidabgleiches mit der Behörde ergeben, dann wird dieser von ConPlusUltra organisiert und durchgeführt.

Die ConPlusUltra Prüfexperten prüfen gemeinsam mit dem Auftraggeber vor Ort:

  • Den Genehmigungszustand sämtlicher Betriebsanlagenteile
  • Die Einhaltung der Bescheidauflagen
  • Die für die Anlage geltenden rechtlichen Verpflichtungen aus Gesetzen und Verordnungen

Abschließend werden die Prüfergebnisse in einer übersichtlichen und leicht lesbaren Prüfbescheinigung zusammengefasst, dem Management präsentiert und die weitere Vorgehensweise gemeinsam besprochen.

Im Rahmen der Prüfung können die Daten bei Bedarf in ein Softwarewerkzeug übertragen werden und so zusätzlich als Grundlage für den Betrieb eines softwareunterstützten Compliance Management Systems dienen.

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WKO Informationen  §82b GewO

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