Aufgrund der Bestimmungen der Industrieunfallverordnung (IUV), BGBI. Nr. 354/2002 idgF besteht für sogenannte „Seveso Anlagen“ die Notwendigkeit ein Sicherheitskonzept, oder einen Sicherheitsbericht zu erstellen. Für Schwelle II Betriebe ist zusätzlich ein Sicherheitsmanagementsystem zu implementieren.
Unsere Sicherheitsexperten unterstützen Sie bei folgenden Projektschritten: