Explosionsschutz Anfrage

Gemäß VEXAT-Verordnung BGBI. II 309/2004 idgF müssen Explosionsgefahren, die sich in den Produktionsbereichen einer Betriebsanlage aus der Verfahrensweise bzw. der verwendeten Stoffe ergeben könnten, festgestellt werden und daraus Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Minderung dieser Risiken zum Explosionsschutz abgeleitet werden.

Unsere Explosionsschutzexperten unterstützen Sie bei folgenden Projektschritten:

  • Bestandsaufnahme
  • Gefahrenermittlung
  • Zonenfestlegung
  • Festlegung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen, Unterweisungsunterlagen, Freigabescheinen etc.
  • Erstellung des Explosionsschutzdokumentes
  • Erstellung von Ex-Zonenplänen
  • Vertretung im Rahmen von Behördenverfahren

Bei Änderungen der betrieblichen Gegebenheiten (zB Anlagen, Stoffe) steht ConPlusUltra für die Anpassung der Arbeiten im Sinne einer ständigen Begleitung zur Verfügung.

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