IPPC-Anlagen - Stand der Technik Anfrage

Gemäß § 81c GewO 1994 idgF müssen bestehende IPPC-Anlagen den Anforderungen des § 77a entsprechen, gemäß § 81b hat der Inhaber einer IPPC-Anlage jeweils innerhalb einer Frist von 10 Jahren zu prüfen, ob seine Betriebsanlage dem Stand der Technik entspricht und falls nicht, unverzüglich die erforderlichen wirtschaftlich verhältnismäßigen Anpassungsmaßnahmen zu treffen.

Unsere Umwelt- und Rechtsexperten unterstützen Sie bei folgenden Projektschritten:

  • Erhebung der aufgrund der Anlagenart auf die Anlage zutreffenden Quellen (BAT, Gesetze, Verordnungen, Bescheide, Normen, usw.), in welcher der Stand der Technik beschrieben wird.
  • Es wird ein Vorschlag erarbeitet welche Anlagenteile als IPPC-Anlage einzustufen sind.
  • Prüfung ob die Vorgaben betreffend Stand der Technik erfüllt werden.
    Wenn notwendig Besprechung der Ergebnisse mit den zuständigen Behörden
  • In einem Gutachten/Bericht werden sämtliche Tätigkeiten, Vorgangsweisen, Ergebnisse und ein eventueller Maßnahmenvorschlag dokumentiert.

Bei Änderungen der betrieblichen Gegebenheiten (zB Anlagen, Stoffe) steht ConPlusUltra für die Anpassung der Arbeiten im Sinne einer ständigen Begleitung zur Verfügung.

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