Gemäß § 81c GewO 1994 idgF müssen bestehende IPPC-Anlagen den Anforderungen des § 77a entsprechen, gemäß § 81b hat der Inhaber einer IPPC-Anlage jeweils innerhalb einer Frist von 10 Jahren zu prüfen, ob seine Betriebsanlage dem Stand der Technik entspricht und falls nicht, unverzüglich die erforderlichen wirtschaftlich verhältnismäßigen Anpassungsmaßnahmen zu treffen.
Unsere Umwelt- und Rechtsexperten unterstützen Sie bei folgenden Projektschritten: