Änderungen von Maschinen – was ist zu beachten?

Datum

  • 09.02.2023
  • 09:00 - 16:30 Uhr

Ort

INNOWERK
Linzer Straße 55
3100 St. Pölten

Kosten

  • eintägig 515,- Euro

Die Maschinensicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, deren Bevollmächtigte oder Inverkehrbringer ein CE-Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen und die Maschine mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen. Diese Anforderungen gelten auch, wenn Sie Maschinen für den Eigengebrauch in Ihrem Unternehmen herstellen oder zusammenfügen.
Um betriebliche Auswirkungen zu erfassen, ist eine grundlegende Kenntnis der relevanten Rechtsvorschriften unerlässlich. Neben gewerberechtlichen Aspekten, im besonderen der MSV 2010, sind z.B. auch arbeitnehmerschutzrechtliche Bestimmungen bei Änderungen an Maschinen zu beachten. Weiters berührt sind auch Rechtsvorschriften mit Relevanz hinsichtlich Produkthaftung.

In diesem Seminar erfahren Sie,

  • welche grundlegenden Inhalte in der Maschinensicherheitsverordnung geregelt sind
  • wie bei der CE-Kennzeichnung von Maschinen vorzugehen ist
  • was bei der Risikoanalyse von Maschinen zu beachten ist
  • worauf beim Zusammenfügen (Kombinieren), beim Umbauen oder bei Änderungen an Maschinen zu beachten ist
  • was bei der Projektabwicklung im Unternehmen zu berücksichtigen ist

Ziel dieser Veranstaltung ist es, die oben angeführten Punkte für die Seminarteilnehmer so aufzubereiten, dass Sie in der Lage sind im Betrieb entsprechende Maßnahmen einzuführen, um die rechtlichen Anforderungen umzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie links im PDF oder mobil unter Schnellnavigation.

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